Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Haushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2012  

 
 
47. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 4.1 Beschluss:969/68/2011
Gremium: 5. WP Kreisausschuss LK Börde Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 12.10.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:15
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
696/20/2011 Haushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2012
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker
Kluge Dezernent I
Federführend:Finanzverwaltungsamt Beteiligt:Dezernat I
Bearbeiter/-in: Bäker, Ines  Dezernat II
   Dezernat III
   Dezernat IV

Der Dezernent I, Herr Kluge, erinnerte eingangs an den Appell und die Resolution des Kreistages zum FAG und wies auf die 3 Schwerpunkte hin, die nicht nachvollziehbare Reduzierung der Zuweisungen, den Ausgleich der Kürzungen der Ost-Mrd

Der Dezernent I, Herr Kluge, erinnerte eingangs an den Appell und die Resolution des Kreistages zum FAG und wies auf die 3 Schwerpunkte hin, die nicht nachvollziehbare Reduzierung der Zuweisungen, den Ausgleich der Kürzungen der Ost-Mrd., sowie die Verstetigung der Investitionshilfe. Die positiven Trends dabei wurden dankbar zur Kenntnis genommen. Sie konnten aber nicht als Grundlage für die Haushaltsplanung herangezogen werden. Stichtag für den Haushalt war der 14.09.2011.

Aus dem derzeitigen Stand ergaben sich Risiken für den Haushalt, vor allem, weil keine aktuellen Orientierungsdaten vorliegen, keine zuverlässigen Aussagen zur Entwicklung der Kosten bei Bildung und Teilhabe möglich waren und keine Planungssicherheit für mögliche steigenden Kosten der Jugendhilfe gegeben ist. Die Eckdaten des Haushaltes wurden wie folgt dargestellt:

-          Verwaltungshaushalt: 172.915.200 Euro, ausgeglichen in Einnahmen und  

      Ausgaben

-          Vermögenshaushalt: 23.297.400 Euro, ausgeglichen, eine Kreditaufnahme ist nicht vorgesehen

Die Mindereinnahmen nach derzeitigem Planungsstand für den Haushalt betragen:

      -- aus den Finanzzuweisungen: 2.932.8 TEUR

      -- aus der Kürzung der Ost-Mrd: 1.723.9 TEURO

      -- aus der Investitionshilfe: 590.0 TEURO

Eine Lösung für die äußerst schwierige Situation ergibt sich nur durch die Entnahme aus den Rücklagen in Höhe von 7,66 Mio Euro.

 

Aus dieser Situation heraus musste der Dezernent darauf hinweisen, dass künftig Auswirkungen auf die freiwilligen Aufgaben nicht auszuschließen sind.

Die Schritte dabei werden sein: Maßnahmen der Verwaltung zur Kostensenkung bzw. Stabilisierung bei Sachkosten, Betriebskosten, Personalkosten, Betrachtung der Entwicklung zur Kreisverwaltung 2015 und Einbeziehung der freiwilligen Aufgaben in diese Betrachtungen wie auch des Eigenbetriebes Straßenbau und -unterhaltung.

Eine Hauptaufgabe dabei ist die Darstellung und Beachtung der Folgen möglicher Entscheidungen.

In Kenntnis der Haushaltssituation der Gemeinden wird die Konsolidierungspartnerschaft weitergeführt. Beim Thema Kreisumlage nimmt die Verwaltung zur Kenntnis, dass 11 von 39 Gemeinden ohne Haushalt arbeiten.

Trotzdem wird eine Erhöhung der Kreisumlage absolut von 53,9 Mio in 2011 auf 54,7 Mio nicht abzuwenden sein.

Diese ergibt sich nicht aus der reduzierten Finanzausstattung des Landkreises, sondern aus Kostensteigerungen bei der Schülerbeförderung um 600.000 Euro und im Bereich Jugendhilfe/KiföG von 400.000 Euro. Die Beteiligung der Gemeinden ist notwendig und vertretbar, vor allem unter Beachtung von 2 Aspekten:

- wesentlich aus Kreissicht ist, dass 10 von 11 Gemeinden mit finanziellen Problemen

  entlastet werden.

- der Landkreis einen eigenen Beitrag leistet in Höhe von 2,8 Mio Euro und die Lasten

  annähernd gerecht verteilt wurden.

 

Die Veränderungen im FAG führten zu einer Anhebung der Hebesätze. Diese entwickelten sich von 33,3 % auf 37,3 %. Anteilige Gründe dafür sind die neue Systematik des FAG mit 3,5 %, die sich aus der Entwicklung der Umlagegrundlagen von 44,8 Mio Euro auf 29,4 Mio Euro ergeben sowie einer tatsächliche Erhöhung wegen gerechtfertigtem Mehrbedarf von 0,5 %.

Der Stellenplan 2012 wies gravierende Veränderungen auf. Grund dafür ist die  Bildung des Jobcenter.

Abgebildet wird die Entwicklung von 871,01 Stellen 2011 auf 791,68 Stellen in 2012,

67 Stellen gehen über zum Jobcenter und 12,33 Stellen sind eine Reduzierung.

Die Kernverwaltung verfügt über 662 Stellen, 130 Stellen sind in den Einrichtungen.

Die Personalkosten konnten im Vergleich zu den Tarifabschlüssen stabilisiert werden und entwickelten sich von 44,75 Mio Euro auf 44,79 Mio Euro.

Der Anteil Personalkosten am Verwaltungshaushalt betrug im Jahr 2011: 26,56 %, im Jahr 2012: 25,9 %.

Als ein Fazit ergibt sich, dass auf der Grundlage der derzeit bekannten rechtlichen Rahmenbedingungen, dem finanziellen Bedarf zur Gewährleistung der Aufgabenerfüllung des Landkreises, den finanziellen Möglichkeiten des Landkreises und unter Beachtung der Finanzsituation der Gemeinden einschließlich der Interessenabwägung ein solider Haushalt vorgelegt werden konnte.

Aber eben auch ein Planentwurf, der einen Nachtrag im Mai 2012 erforderlich macht.

 

Der Vermögenshaushalt wurde aufgestellt unter Beachtung von Prioritäten als Vorzugsvariante gegenüber pauschalen Kürzungen. Diese wurden festgelegt nach der Kofinanzierung von Fördermitteln (Schulen, KiTas) zu deren maximaler Nutzung sowie nach Unabweisbarkeit (Bereich Katastrophenschutz).

Gesondert dargestellt wurde die Situation des Eigenbetriebes Straßenbau und - unterhaltung. Dort besteht ein Finanzbedarf für Fortführungsmaßnahmen in Höhe von 860.000 Euro und für den Neubeginn von geförderten Vorhaben nach Entflechtungsgesetz in Höhe von 485.000 Euro, gesamt: 1,345 Mio Euro.

Damit die Fördermittel in maximaler Höhe, insgesamt 4 Mio Euro, genutzt werden können, stellt der Landkreis weitere 430.000 Euro zur Verfügung. Eine Verbesserung der Situation kann nur erreicht werden durch einen Eigenanteil des Eigenbetriebes und über den Nachtragshaushalt des Landkreises bei entsprechendem Jahresabschluss. Eine weitere Option, die Kreditaufnahme durch den Eigenbetrieb, muss betrachtet und beraten werden.

Im Ergebnis der Beratung bat der Dezernent um Bestätigung des Haushaltsplanentwurfes zur Weiterleitung an die Fachausschüsse und den Kreisverband des Städte- und Gemeindebundes.

 

Herr Keindorff griff verschiedene Themen auf, die vor allem die Fortschreibung des Finanzausgleichsgesetzes beinhalteten. Verstärkt in die finanziellen Betrachtungen auf Landesebene einbezogen werden sollte die Thematik der Funktionalreform auf kommunaler Ebene, der Aufgabenkritik, der Diskussion von Standards und die Entbürokratisierung. Er begrüßte die Vorstellung der eigenen Betrachtungen dazu auf Ebene des Landkreises, auch unter Einbeziehung der freiwilligen Aufgaben. Dies aber stets unter Beachtung der Auswirkungen. Herr Keindorff bat darum, dass die Gemeinde Barleben bei der Vergabe von Fördermitteln gleichwertig zu anderen Gemeinden zu behandeln ist. Er habe den Eindruck, dass der Gemeinde Barleben aufgrund ihrer Finanzstärke weniger Fördermittel zur Verfügung gestellt werden.

 

Frau Engelbrecht zeigte ihre Verwunderung über die Entscheidung der Landesregierung bezüglich der Einführung der Doppik. Sie war der Meinung man müsse gegen diese Entscheidung angehen.

 

Zur Bewertung der Ergebnisse des Landkreises Börde regte Herr Kanngießer an, einen Kennziffernvergleich der Landkreise heranzuziehen und auszuwerten.

 

Die Zusage dazu wurde vom Landrat sofort erteilt.

 

Des Weiteren erkundigte sich Herr Kanngießer nach einem Endtermin zur Einführung der Doppik und ob eine Errechnung des personellen Mehraufwands im Landkreis Börde bereits erfolgt ist.

 

Herr Buchwald sah in den Personalkosten das größtmöglichste Einsparpotenzial.

 

Herr Dr. Schwarz war der Meinung, man müsse die freiwilligen Aufgaben kürzen und ging zudem ebenfalls auf die Personalkosten ein.

Weiterer Schwerpunkt der Diskussion war das Thema Kreisumlage. Anerkannt wurden die Ergebnisse die im Planentwurf vorliegen, auch die Bemühungen des Landkreises, die Lasten gerecht zu verteilen. Obwohl eine Beteiligung der gemeindlichen Ebene in Höhe von 740.000 Euro als vertretbar eingeschätzt wurde, bat Herr Dr. Schwarz die Verwaltung, Möglichkeiten zu prüfen, um diese Mehrbelastung gegenüber 2011 zu reduzieren.

 

Das Ergebnis soll noch in den Entwurf einfließen, weiterführende Betrachtungen sollen dann mit dem Nachtragshaushalt bearbeitet werden.

Der Kreisausschuss brachte seine Erwartung zum Ausdruck, dass die Ausgaben für die freiwilligen Leistungen und gebundene freiwillige Leistungen in den Beratungen der Fachausschüsse angemessene Beachtung finden. Weiterführende Unterlagen dafür werden von der Verwaltung vorbereitet.

 

Die Positionierung des Landrates geht in die Richtung, den Haushalt mit den Hinweisen weiter zu bearbeiten, für die Perspektive aber die konzeptionelle Arbeit zu qualifizieren. Im Interesse der wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung müssen strategische Überlegungen vorgenommen werden, um die Leistungsfähigkeit der Kreisverwaltung zu erhalten, dies auch und vor allem im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Gleichzeitig muss den Erwartungen an eine moderne Verwaltung auch aus Kostengründen verstärkt entsprochen werden. Die zu bearbeitenden Themen reichen dabei von der Personalentwicklung über die Beachtung der demografischen Entwicklung bis zu den Verwaltungsstandorten und deren Leistungsangebot.

 

Frau Engelbrecht bat die Kommunen und den Kreis kameradschaftlich und sachlich in dieser schwierigen Situation miteinander umzugehen, sodass keiner schlussendlich „gewinnt“.

 

 


 

Die Beschlussvorlage wurde einstimmig von den Kreisausschussmitgleidern zur weiteren Diskussion in den Fachausschüssen und zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet

Die Beschlussvorlage wurde einstimmig von den Kreisausschussmitgleidern zur weiteren Diskussion in den Fachausschüssen und zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet.