Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Informationen über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen des Landkreises Börde im II. Quartal 2011  

 
 
45. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 4.2 Beschluss:670/20/2011
Gremium: 5. WP Kreisausschuss LK Börde Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 03.08.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 15:45
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
670/20/2011 Informationen über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen des Landkreises Börde im II. Quartal 2011
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Bäker
Kluge Dezernent I
Federführend:Finanzverwaltungsamt Bearbeiter/-in: Plock, Gudrun

Herr Bredthauer erläuterte die Vorlage

 

Herr Bredthauer erläuterte die Vorlage.

 

Herr Schmidt fragte nach, warum die Summe der Niederschlagungen, speziell im Bereich des Jugendamtes und des Straßenverkehrsamtes, so enorm hoch seien.

 

Frau Bäker, Amtsleiterin des Finanzverwaltungsamtes, erläuterte, dass es sich bei den Niederschlagungen des Jugendamtes hauptsächlich um Unterhaltsvorschussleistungen handelt. Da die Schuldner oft nicht leistungsfähig sind, werden beim Gericht Titel erwirkt, so dass innerhalb von 30 Jahren die Ansprüche weiter verfolgt werden können. Momentan belaufen sich die Unterhaltsrückstände auf ca. 10,5 Mio. EUR. Die Summe der Niederschlagungen i. H. v. rund 490.000 EUR ist im Verhältnis somit nicht wesentlich.

Ungefähr 15 % der Unterhaltsvorschussleistungen werden zurückerstattet. Auch die Möglichkeit der Ratenzahlungen wird genutzt.

Bei den Niederschlagungen des Straßenverkehrsamtes handelt es sich überwiegend um nicht gezahlte Kfz-Haftpflichtversicherungsbeiträge. Neue Zulassungen sind nur möglich, wenn keine Rückstände aus Versicherungsbeiträgen bestehen. Dies hat sich zwar bewährt, führte jedoch nicht dazu, dass die Schuldner auch weiterhin ihre Versicherungsbeiträge zahlen.

Herr Eichler erkundigte sich, ob die Fahrzeuge dann nicht stillgelegt werden könnten.

Frau Bäker erklärte, dass dies in bestimmten Fällen erfolge. Beim erneuten Anmelden besteht dann die Möglichkeit, die Rückstände einzufordern.

 

Herr Bredthauer ergänzte, dass speziell bei den Unterhaltsvorschussleistungen der Landkreis hierzu verpflichtet sei, die Möglichkeiten der Erstattung jedoch sehr begrenzt seien.

 

Frau Engelbrecht fragte, ob die neue Rechtsprechung bzgl. der Alleinerziehenden Auswirkungen auf diese Problematik habe.

Dies sei noch nicht zu überblicken, erklärte Herr Bredthauer.

 

Herr Kanngießer erfragte, ob es sich bei den Niederschlagungen des Bauordnungsamtes überwiegend um Kosten für Ersatzvornahmen handele.

Frau Bäker bejahte dies.

Herr Bredthauer fügte hinzu, dass es sich auch um alte Forderungen handele. Bei Erteilung einer Baugenehmigung wird von der Regelung der Vorkasse Gebrauch gemacht.

 

Die Mitglieder des Kreisausschusses nahmen die Informationsvorlage zur Kenntnis.