Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Bredthauer erläuterte die
Vorlage. Herr Schmidt fragte nach,
warum die Summe der Niederschlagungen, speziell im Bereich des Jugendamtes und
des Straßenverkehrsamtes, so enorm hoch seien. Frau Bäker,
Amtsleiterin des Finanzverwaltungsamtes, erläuterte, dass es sich bei den
Niederschlagungen des Jugendamtes hauptsächlich um
Unterhaltsvorschussleistungen handelt. Da die Schuldner oft nicht
leistungsfähig sind, werden beim Gericht Titel erwirkt, so dass innerhalb von
30 Jahren die Ansprüche weiter verfolgt werden können. Momentan belaufen sich
die Unterhaltsrückstände auf ca. 10,5 Mio. EUR. Die Summe der Niederschlagungen
i. H. v. rund 490.000 EUR ist im Verhältnis somit nicht wesentlich. Ungefähr 15 % der Unterhaltsvorschussleistungen werden zurückerstattet.
Auch die Möglichkeit der Ratenzahlungen wird genutzt. Bei den Niederschlagungen des Straßenverkehrsamtes handelt es sich
überwiegend um nicht gezahlte Kfz-Haftpflichtversicherungsbeiträge. Neue
Zulassungen sind nur möglich, wenn keine Rückstände aus Versicherungsbeiträgen
bestehen. Dies hat sich zwar bewährt, führte jedoch nicht dazu, dass die
Schuldner auch weiterhin ihre Versicherungsbeiträge zahlen. Herr Eichler erkundigte sich,
ob die Fahrzeuge dann nicht stillgelegt werden könnten. Frau Bäker erklärte, dass
dies in bestimmten Fällen erfolge. Beim erneuten Anmelden besteht dann die
Möglichkeit, die Rückstände einzufordern. Herr Bredthauer ergänzte, dass
speziell bei den Unterhaltsvorschussleistungen der Landkreis hierzu
verpflichtet sei, die Möglichkeiten der Erstattung jedoch sehr begrenzt seien. Frau Engelbrecht fragte, ob die
neue Rechtsprechung bzgl. der Alleinerziehenden Auswirkungen auf diese
Problematik habe. Dies sei noch nicht zu überblicken, erklärte Herr Bredthauer. Herr Kanngießer erfragte, ob es
sich bei den Niederschlagungen des Bauordnungsamtes überwiegend um Kosten für
Ersatzvornahmen handele. Frau Bäker bejahte dies. Herr Bredthauer fügte hinzu, dass
es sich auch um alte Forderungen handele. Bei Erteilung einer Baugenehmigung
wird von der Regelung der Vorkasse Gebrauch gemacht. Die Mitglieder des Kreisausschusses nahmen die Informationsvorlage zur
Kenntnis. |
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