Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Frau Herzig gab eine kurze Begründung
zur Beschlussvorlage. Es wurde im Laufe der Bearbeitung des Antrages zur
Einleitung eines Schiedsverfahrens festgestellt, dass die bei der Kalkulation
der Entgelte für die bereits beschlossene Rettungsdienstentgeltsatzung zugrunde
gelegten Plankosten angepasst werden müssen. Die Anpassung ist notwendig, weil
eine angekündigte und kalkulatorisch berücksichtigte Personalaufstockung vom
DRK tatsächlich nicht vorgenommen wurde. Eine weitere Anpassung musste bei der Anzahl
der Einsätze vorgenommen werden. Sie wies insbesondere auf die Rechtssicherheit der Satzung hin, da die
Kostenträger diese Satzung möglicherweise angreifen werden. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: mehrheitlich Ablehnung: keine Enthaltung: eine Die Vorlage wurde zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet. |
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