Corona: Unterstützung für die Wirtschaft (Industrie / Handwerk / Handel / Gewerbe / Landwirtschaft)
Verlängerung der außerordentlichen Wirtschaftshilfe und Überbrückungshilfe
Die Unterstützung von Unternehmen, Betrieben, Selbständigen, Vereinen und Einrichtungen mit der außerordentlichen Wirtschaftshilfe wird für den Zeitraum der temporären Schließungen im Dezember fortgeführt. Antragsberechtigt sind auch alle Kommunalen Unternehmen. Die zum 31. Dezember 2020 auslaufende Überbrückungshilfe II wird als Überbrückungshilfe III bis Ende Juni 2021 verlängert.
Hier finden Sie Informationen über die außerordentliche Wirtschaftshilfe und Überbrückungshilfen I, II + IlI.
Überbrückungshilfe & außerordentliche Wirtschaftshilfe
Die Überbrückungshilfe III wird nochmals deutlich ausgeweitet. Die verbesserten Konditionen unterstützen jetzt auch die Unternehmen, Soloselbständigen und Freiberufler, die direkt und indirekt von den Schließungen ab 16. Dezember betroffen sind.
Es gibt zum einen die Novemberhilfe. Sie unterstützt die von den temporären Schließungen direkt, indirekt und mittelbar betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbstständigen, Vereine und Einrichtungen. Diese Hilfe wird nun - aufgrund der Verlängerung der Schließungen bis zum 10. Januar 2021 - als Dezemberhilfe für die Dauer der Schließung im Dezember 2020 im Rahmen der Vorgaben des EU-Beihilferechts verlängert.
Zum anderen gibt es die Überbrückungshilfe III. Sie unterstützt Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die besonders stark von der Corona-Krise betroffen sind. Dabei handelt es sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Überbrückungshilfe II läuft derzeit noch bis zum 31. Dezember 2020. Anträge hierfür können rückwirkend bis 31. Januar 2021 gestellt werden.
Das Programm wird als Überbrückungshilfe III bis Ende Juni 2021 verlängert und deutlich erweitert. Es gilt nun auch für Unternehmen, die von den Schließungen ab 16. Dezember 2020 betroffen sind.
Die Antragsstellung für die Dezemberhilfe wird derzeit vorbereitet. Die Antragstellung für die Novemberhilfe ist seit dem 26. November 2020 möglich.
Aktuelle CORONA-Hilfen auf einen Blick (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Bilder/Themen/Schlaglichter/2020-12-16-ueberbrueckungshilfe-III-zeitstrahl.jpg?__blob=square&v=5)
Die Antragstellung für die außerordentliche Wirtschaftshilfe kann weiterhin über die IT-Plattform der Überbrückungshilfe (https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html) erfolgen.
Anträge für die Hilfen können bis zum 31.01.2021 gestellt werden. Die FAQs (hier klicken)werden fortlaufend auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums (BMF) (hier klicken) und auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministerium (BMWi (hier klicken) aktualisiert.
Kontakt und Beratung
Für Unternehmen aus dem Landkreis Börde, die von den Einschränkungen der Corona-Pandemie betroffen sind, steht sowohl das Gesundheitsamt als auch das Amt für Wirtschaft beratend unter folgenden Telefonnummern und E-Mail-Adressen zur Verfügung.
Corona-Hotline für Unternehmen und Einrichtungen
Telefon: +49 3904 7240-1760 | E-Mail: covid19(at)landkreis-boerde.de
oder Kontakt zum Amt für Wirtschaft
Telefon: +49 3904 7240-1309 oder -1305
Weitere Beratungsstellen:
Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Sachsen-Anhalt
Telefon: 0391 567 4750
Internetseite: Wirtschaftsministerium Sachsen-Anhalt - Corona-Virus
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Telefon: 0800 56 007 57
Internetseite: Investitionsbank Sachsen-Anhalt - Coronavirus-Informationen für Unternehmen
Bürgerschaftsbank Sachsen-Anhalt/Mittelständische Beteiligungsgesellschaft
Telefon: 0391 737520
Internetseite: Bürgerschaftsbank Sachsen-Anhalt - Corona-Finanzierungshilfen für Unternehmen
Industrie- und Handelskammer Magdeburg
Telefon Finanzierungsfragen: 0391 5693 500
Telefon exportorientierte Fragen: 0391 5693 139
Telefon Fragen zur Ausbildung und Prüfung: 0391 5693 456
Internetseite: IHK Magdeburg - Servicemarken Coronavirus
Handwerkskammer Magdeburg
Telefon: 0391 62680
Internetseite: Handwerkskammer Magdeburg - Aktuelle Informationen zum Coronavirus
Bundesagentur für Arbeit (Kurzarbeitergeld)
Telefon: 0800 4 5555 20
Internetseite: Arbeitsagentur - Corona-Kurzarbeit
Bundesagentur für Arbeit (Service-Hotline für (Solo)-Selbständige, Fragen zur Grundsicherung)
Telefon: 0800 4 5555 21, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr, kostenfrei
Dokumente und Downloads
- 26.03.2020Landesregierung zu Soforthilfen für Solo-Selbständige und Mittelständler / Sachsen-Anhalt stellt bis zu 150 Millionen Euro Zuschüsse für die Wirtschaft zur VerfügungPressemitteilung der Landesregierung Sachsen-Anhalt vom 26.03.2020125 KB