Betreuung

Leistungsbeschreibung

Das mit der Integration einhergehende Aufgabengebiet der Betreuung ist vielfältig und in sich gesehen nicht begrenzbar. Neben den im Fokus stehenden Betreuungsstrukturen innerhalb der Kreisverwaltung, werden auch die Strukturen der vom Landkreis beauftragten Dritten zur Sicherstellung einer umfänglichen Betreuung als maßgeblich erachtet. Die Betreuungsarbeit, als zentraler Faktor für die in die gesellschaftliche Teilhabe erfolgende Integration, stellt demnach eine unerlässliche Voraussetzung dafür dar, das eigene Leben zukünftig selbstbestimmt gestalten zu können.

Die Gewährleistung der qualifizierten Betreuung erfolgt hierbei von Sozialarbeitern des Amtes für Migration sowie von Sozialarbeitern der Gemeinschaftsunterkünfte. Die gesonderte Beratung und Betreuung (gBB) ergänzt durch weitere Sozialarbeiter die im Landkreis erfolgende Betreuungs- und Beratungsarbeit. Abgerundet wird die Beratung und Betreuung durch die ehrenamtlichen <Integrationslotsen> Verlinkung sowie einer Vielzahl von bürgerschaftlich engagierten Menschen.

An wen muss ich mich wenden?

Weitere Informationen erhalten Sie bei den vor Ort für Asylbewerberleitungen zuständigen Behörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Wenn Sie im Bereich des Landkreises wohnen ist der Landkreis Börde zuständig. Bitte wenden Sie sich an das Amt für Migration.  

Rechtsgrundlage

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