Menschen mit Behinderung

Inklusion im Landkreis Börde

Menschen mit Behinderung sollen im Landkreis Börde nicht ausgeschlossen und separiert werden. Aus diesem Grund befinden sich in den vielen Kategorien dieser Homepage auch Informationen für die Belange von Menschen mit Beeinträchtigung.

Schwerbehinderte Menschen erhalten auf Antrag einen Schwerbehindertenausweis. Der Schwerbehindertenausweis dient als Nachweis der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, des Grades der Behinderung und der kraft Gesetzes zustehenden oder auf freiwilliger Grundlage eingeräumten Nachteilsausgleiche. Er enthält Merkzeichen, die zur Inanspruchnahme bestimmter Nachteilsausgleiche berechtigen.

Bei einer entsprechenden Kennzeichnung (orangefarbener Flächenaufdruck, Beiblatt mit gültiger Wertmarke) berechtigt er auch zur Freifahrt im öffentlichen Personenverkehr.

Der Ausweis gilt als Nachweis ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Anerkennung beantragt haben; dieses Datum ist in dem Ausweis angegeben.

In der Schwerbehindertenausweisverordnung finden Sie nähere Informationen. Für weitere Fragen melden Sie sich bitte bei der zuständigen Stelle: Landesverwaltungsamt, Versorgungsverwaltung  www.lvwa.sachsen-anhalt.de

  • Leistungen für Kinder
    • stationäre/teilstationäre Angebote
      • Wohnheim
      • Tagesstätte
      • Werkstatt für behinderte Menschen
      • ambulant betreutes Wohnen
    • Frühförderung
    • schulische Hilfen

Persönliches Budget

Das Persönliche Budget ist Geld vom Staat für Menschen mit Behinderung. Mit dem Geld kann man sich Unterstützung  einkaufen. So sollen Menschen mit Behinderung besser selbst bestimmen können. Jeder Mensch mit Behinderung kann das Persönliche Budget beantragen, egal wie schwer die Behinderung ist oder welche Art von Behinderung man hat. Es ist auch egal, ob man in der eigenen Wohnung lebt, im Wohnheim oder bei den Eltern. Auch Kinder mit Behinderung können ein Persönliches Budget bekommen.

Um ein Persönliches Budget zu bekommen, muss man einen Antrag stellen. Zum Beispiel beim Sozialamt, bei einer Gemeinsamen Servicestelle für Rehabilitation oder der Krankenkasse.  Auch bei anderen Ämtern, die Hilfe für behinderte Menschen leisten, kann man ein Persönliches Budget beantragen. Die Ämter beraten auch und helfen beim Antrag.