Lehrgangsinhalt
Die Teilnehmer müssen
- über Ablauf und Zielsetzung des Lehrgangs informiert werden und am Lehrgangsende Gelegenheit zur Kritik erhalten,
- die sich aus den Rechtsvorschriften für den Bereich Technische Hilfeleistung ergebenden Zuständigkeiten und Aufgabenbegrenzung wiedergeben können,
- die für den zweckmäßigen Einsatz feuerwehrtechnischer Ausrüstung für die Technische Hilfeleistung notwendigen physikalischen Grundlagen erklären und diese in der Praxis richtig anwenden können,
- die Besonderheiten von Technischen Hilfeleistungseinsätzen bei Hoch- und Tiefbauunfällen wiedergeben sowie die Einsatzmittel und Maßnahmen erklären können,
- Geräte für die Technische Hilfeleistung selbstständig und fachlich richtig einsetzen können,
- Einsatzstellen im öffentlichen Verkehrsraum fachlich richtig und selbstständig absichern können,
- Einsatzstellen selbstständig und fachlich richtig ausleuchten können,