Hinweise zur Errichtung von Trinkbrunnen im öffentlichen Bereich

  1. Anzeige der Baumaßnahme gemäß § 13 Abs. 1 der Trinkwasserverordnung Land Sachsen-Anhalt vom 21. Mai 2001 beim Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz des Landkreises Börde in Haldensleben, Bornsche Straße 2, innerhalb von 4 Wochen mit einer kurzen Baubeschreibung.
     
  2. Installation durch eine, nach DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V., technisch-wissenschaftlicher Verein, Arbeitsblatt W 200, zugelassene Fachfirma.
     
  3. Ausführung der Baumaßnahme nach DIN 2001-1 und 1988-4. Das heißt, Einbau von Sicherungsarmaturen, welche eine Rückverkeimung des zentralen Trinkwassernetzes unterbinden sollen.
     
  4. Die Trinkwasseruntersuchung zur Freigabe des Trinkbrunnens erfolgt durch das zuständige Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz des Landkreises.