Hinweise zur Errichtung von Trinkbrunnen im öffentlichen Bereich
- Anzeige der Baumaßnahme gemäß § 13 Abs. 1 der Trinkwasserverordnung Land Sachsen-Anhalt vom 21. Mai 2001 beim Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz des Landkreises Börde in Haldensleben, Bornsche Straße 2, innerhalb von 4 Wochen mit einer kurzen Baubeschreibung.
- Installation durch eine, nach DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V., technisch-wissenschaftlicher Verein, Arbeitsblatt W 200, zugelassene Fachfirma.
- Ausführung der Baumaßnahme nach DIN 2001-1 und 1988-4. Das heißt, Einbau von Sicherungsarmaturen, welche eine Rückverkeimung des zentralen Trinkwassernetzes unterbinden sollen.
- Die Trinkwasseruntersuchung zur Freigabe des Trinkbrunnens erfolgt durch das zuständige Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz des Landkreises.