Masern

Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit. Sie sind hoch ansteckend und können schwere Komplikationen und Folgeerkrankungen verursachen (z. B. chronische Entzündungen des Gehirns).In vielen Ländern zählen Masern zu den bedeutendsten Infektionskrankheiten und Todesfälle durch Masern gehören weltweit zu den häufigsten Todesursachen im Kindesalter.

Vorkommen

Das Masernvirus ist weltweit verbreitet. Durch konsequentes impfen ist es in einigen Weltregionen (z.B. Nordamerika) gelungen, Masern entsprechend den Zielen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu eliminieren. Ein ausgeprägter Wiederanstieg der Masern Fallzahlen ist in Deutschland zu verzeichnen. Größere Ausbrüche traten (z.B.in Bayern, Berlin, Hamburg und Baden -Württemberg) auf.

Infektionsweg

Die Masernviren werden durch das einatmen infektiöser Tröpfchen, die beim Sprechen, Husten oder Niesen entstehen, übertragen. Schon ein kurzer Kontakt mit einem Erkrankten führt bei nicht immunen bzw. nicht geimpften Personen fast immer zur Ansteckung und Erkrankung.

Inkubationszeit

Die Zeit zwischen Ansteckung und dem Auftreten von Erkältungssymptomen beträgt 8 -10 Tage. Bis zum Auftreten des typischen Hautausschlages vergehen gewöhnlich 14 Tage.

Dauer der Ansteckungsfähigkeit

Die Ansteckungsfähigkeit beginnt bereits fünf Tage vor Auftreten des Hautausschlages und hält bis 4 Tage nach dessen Auftreten an.

Symptomatik

Die Erkrankung beginnt mit Fieber, Bindehautentzündung, Schnupfen, Husten und einem Ausschlag an der Gaumenschleimhaut. Am 3. -7. Tag nach Auftreten der Erstsymptome zeigt sich ein typisch fleckförmiger Hautausschlag, der nach ca. einer Woche wieder verschwindet. Als Komplikationen können Mittelrohrentzündungen, Lungenentzündungen, Durchfälle oder Entzündungen des Gehirns (Enzephalitis) auftreten. Diese können auch zu bleibenden Schäden oder sogar zum Tod führen. Auch in Deutschland kommt es immer wieder zu komplizierten Krankheitsverläufen und Todesfällen.

Vorbeugende Maßnahmen

Wer einmal an Masern erkrankt war, ist lebenslang vor einer erneuten Ansteckung geschützt. Ansonsten ist die Impfung der einzige Schutz gegen Masern. Derzeit wird von der ständigen Impfkommission ( STIKO ) eine zweimalige Kombinationsimpfung im Kleinkindalter empfohlen. Auch ältere Kinder, Jugendliche und Erwachsene sollen sich nach dieser Empfehlung gegen Masern impfen lassen, soweit nicht schon ein sicherer Schutz durch zweimalige Impfung oder eine frühere Erkrankung besteht.

Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen ( KITA und Schulen )

Nach § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Kinder die Schulen und Kindertagesstätten nicht besuchen, wenn sie an Masern erkrankt oder dessen verdächtig sind. Eltern müssen die entsprechende Einrichtung über eine Masern -Erkrankung informieren. Gemeinschaftseinrichtungen dürfen erst nach Abklingen der klinischen Symptome, jedoch frühestens 5 Tage nach dem Exanthem Ausbruch wieder besucht werden. Ein schriftliches Attest ist hierfür nicht erforderlich. Kontaktpersonen, die im selben Haushalt leben, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen für die Dauer von 14 Tagen nach Exposition nicht besuchen, es sei denn, es besteht Impfschutz oder eine frühere Masern Erkrankung wird ärztlich bestätigt. Lehrer, Erzieher oder andere Betreuungspersonen, die an Masern erkrankt oder dessen verdächtig sind, dürfen ihre Lehr-; Erziehungs-, Pflege-, oder sonstige Tätigkeiten in den Einrichtungen nicht ausüben.

Für Kontaktpersonen ist der sofortige Besuch der Einrichtung möglich, wenn:

  • die zweimalige Impfung nachgewiesen werden kann
  • bei nicht Geimpften eine sofortige Impfung innerhalb von 3 Tagen nach Kontakt zu einem an Masern Erkrankten durchgeführt wurde (postexpositionelle Impfung), oder
  • ärztlich bescheinigt wird, dass sie bereits an Masern erkrankt waren.

Die Impfbücher und Atteste werden durch das Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz kontrolliert, welches auch die erforderlichen Besuchsverbote nach §§ 28 und 34 (9) IfSG ausspricht.