Leistungsbeschreibung
Teilstationäre Pflege wird in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege erbracht, wenn die häusliche Krankenpflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist.
Voraussetzung:
Vorliegen einer Pflegestufe
Die Pflegekasse übernimmt je Kalendermonat die pflegebedingten Aufwendungen
- in der Pflegestufe I bis zu 450 Euro,
- in der Pflegestufe II bis zu 1.000 Euro und
- in der Pflegestufe III bis zu 1.550 Euro.