Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ihr gestohlenes Fahrzeug außer Betrieb setzen wollen, müssen Sie dies bei der Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz) persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt. Jedoch können Fahrzeuge auch in jeder anderen Stadt/jedem anderen Landkreis abgemeldet werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
- Diebstahlsanzeige der Polizei
Welche Gebühren fallen an?
Die genaue Gebührenhöhe erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde.