Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Immissionsschutz

Aufgaben des Sachgebietes Immissionsschutz

  • Kleinfeuerungsanlagen
  • Chemikaliensicherheit
  • Genehmigungsbedürftige Anlagen
  • Luftverunreinigungen, Geruchsbelästigungen, Nachbarschaftsbeschwerden
  • Lärm, Geräusche, Erschütterungen
  • Immissionsschutzrechtliche Anforderungen im Baugenehmigungsverfahren


Registrierung von Feuerungsanlagen nach der 44. BImSchV

Mit Inkrafttreten der 44. BImSchV am 13.06.2019 wurde eine Registrierungspflicht für Feuerungsanlagen, welche dem Regelungsbereich der 44. BImSchV unterliegen, eingeführt. Nach § 6 haben Betreiber einer solchen Feuerungsanlage diese vor der Inbetriebnahme bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Bestehende Feuerungsanlagen nach § 2 Abs. 4 der 44. BImSchV sind bis zum 01.12.2023 anzuzeigen. Von der Anzeigepflicht ausgenommen sind Einzelfeuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung (FWL) kleiner 1 MW.

Für die Anzeige zum Anlagenregister für mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlagen - 44. BImSchV, finden Sie nachfolgend ein Formblatt entsprechend dem Anhang 1 der Verordnung.

Alle eingereichten Anzeigen nach § 6 der 44. BImSchV werden innerhalb eines Monats nach Eingang und Vollständigkeit der Anzeige in einem Anlagenregister erfasst, welches monatlich aktualisiert und dann veröffentlicht wird. Das aktuelle Anlagenregister finden Sie hier.