Die Untere Jagdbehörde bittet daher alle Jägerinnen und Jäger in den betroffenen Regionen, durch die notwendigen Hegemaßnahmen, der Futternot und unnötigen Beunruhigung von Wildtieren unverzüglich entgegenzuwirken.
Erholungssuchende, Spaziergänger, Sportler werden aus Rücksicht gegenüber dem Wild gebeten auf den Wegen zu bleiben und einen großzügigen Abstand zu Wildtieren einzuhalten.
Hunde die sich gern aus dem Einwirkungsbereich ihres Hundeführers entziehen sind anzuleinen. Es ist verboten, Hunde in der freien Landschaft einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen unbeaufsichtigt laufen zu lassen.
Hintergrund
Eine Beunruhigung von Wildtieren wie zum Beispiel Rehwild bedeutet immer einen hohen Energieverbrauch. Das im Herbst angefressene Fettpolster wird mit fortschreitendem Winter sehr dünn, insbesondere ab Ende Januar und im Februar werden die Energiereserven sehr knapp.
Wird das Wild während dieser Zeit gestört, nimmt es Schaden. Das beunruhigte Wild beginnt auf der Suche nach Fressbarem die Rinden von Baumstämmen zu schälen oder Triebe abzuknabbern. Plötzliche und unerwartete Ruhestörungen wirken sich also mehrfach negativ aus, denn es besteht ein direkter Zusammenhang zwischen Beunruhigung, Energieverlust, Nahrungsmangel und der Entstehung von Wildschäden.
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