Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 578/68/2011  

 
 
Betreff: Außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 88060.94051
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bohnet
Witzel
Hoeft
Federführend:Amt für Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: Bohnet, Anja
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Entscheidung
26.01.2011 
39. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen  (578/68/2011)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss stimmt der außerplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle 88060.94051 – Schwimmbadstraße 2a in Wolmirstedt, Baumaßnahme Kreismusikschule Wolmirstedt –  in Höhe von 47.000,00 Euro zu.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Kreisausschuss ist nach § 5 Abs. 6 Punkt 2 der Hauptsatzung des Landkreises Börde zuständig für die Zustimmung zu nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben, deren Höhe im Einzelfall 15.000 Euro übersteigt und 100.000 Euro nicht übersteigt.

 

Im Rahmen des Konjunkturpaketes II der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Sachsen – Anhalt erfolgt der nutzerbedingte und behindertengerechte Umbau der Häuser 1 und 2, Schwimmbadstraße 2a in Wolmirstedt für den Einzug der Kreisvolkshochschule und Kreismusikschule.

 

Die Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme für die Kreismusikschule betragen 300.000,00 EUR, wovon 247.000 EUR im Rahmen des Konjunkturpaketes II verwendet werden und 53.000 EUR als zusätzliche Eigenmittel des Landkreises Börde.

 

Die Sanierungsarbeiten umfassen u.a. die Schaffung eines barrierefreien Zuganges für beide Häuser durch den Bau eines Verbinders mit Aufzug und integriertem Behinderten-WC, die Umsetzung der Forderungen zum baulichen Brandschutz (BMA, RD-Türen, Sicherheits- und Fluchtwegbeleuchtung), Erneuerung der Beleuchtungsanlagen zur Verbesserung der Energiebilanz und Verbesserung der Raumakustik und des Schallschutzes. Des Weiteren werden die haustechnischen Anlagen teilweise erneuert.

 

Am 05.07.2010 wurde fristgemäß mit den Arbeiten begonnen.

 

Im Zuge der Ausführung im Gewerk Bodenbelagsarbeiten wurde nach dem Entfernen des Altbelages ein Untergrund sichtbar, welcher so nicht zu erwarten war. Die Ausgleichsschicht besteht aus mehrlagigen, rissigen Altschichten, der Estrich ist großflächig gerissen, es wurden Hohlstellen festgestellt und die Oberfläche sandet ab. Dieser vorgefundene Untergrund ist für eine Verlegung neuer Bodenbeläge völlig ungeeignet.

 

Um eine fachgerechte Ausführung der Bodenbelagsarbeiten zu gewährleisten, sind die Mängel im Unterbau zu beseitigen. Die damit verbundenen Mehrkosten betragen

47.000,00 €  und waren nicht vorhersehbar.

 

Die Deckung dieser außerplanmäßigen Ausgabe ist aus der Haushaltsstelle 21206.94000 - Sekundarschule Erxleben, Baumaßnahmen - gewährleistet. Mit der Planung 2011 wurden in dieser Haushaltsstelle insgesamt 885.000,00 EUR zur Deckung des Mehrbedarfs aus der Baumaßnahme „Sanierung des Schulgebäudes“ aus Eigenmitteln des Landkreises eingestellt. Aus bereits abgeschlossenen Maßnahmen der Schulinfrastrukturpauschale des Konjunkturpaketes II stehen derzeitig noch insgesamt 71.744,89 EUR zur Verfügung. Diese Mittel können auf die Maßnahme der Sekundarschule Erxleben umverteilt werden, welches bereits beim Zuwendungsgeber beantragt wurde. Somit werden die Eigenmittel des Landkreises nicht in vollem Umfang benötigt und stehen für die Umverteilung zugunsten der Musikschule zur Verfügung.

 

Ich bitte um Zustimmung zu der außerplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle 88060-94051 in Höhe von 47.000,00 EUR.