Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 572/DIV/2010  

 
 
Betreff: Gemeinsame Einrichtung "Jobcenter Börde" -Neufassung des Beschlussvorschlages- (Änderung der Beschlussvorlage Nr. 569/DIV/2010)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bredthauer
Federführend:Dezernat IV Bearbeiter/-in: Bredthauer, Dietrich
Beratungsfolge:
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
08.12.2010 
18. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (572/DIV/2010)
Anlagen:
BV 569 Kooperationsvertrag über die Bildung und Ausgestaltung der gemeinsamen Einrichtung gemaeß Zweites SGB

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

  1. Der Landkreis Börde und die Agentur für Arbeit Magdeburg schließen den als Anlage im Entwurf beigefügten „Kooperationsvertrag über die Bildung und Ausgestaltung der gemeinsamen Einrichtung im Landkreis Börde gemäß § 44b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II)“.

  2. Der Landrat wird berechtigt, für den Landkreis Börde mit der Agentur für Arbeit Magdeburg Änderungen des im Entwurf beigefügten Kooperationsvertrages zu vereinbaren, die von inhaltlich unwesentlicher Bedeutung, jedoch für das Zustandekommen des Vertrages mit Wirkung vom 01.01.2011 maßgeblich sind.

 

 

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

Der beigefügte Entwurf des Kooperationsvertrages (Stand: 17.11.2010) ist mehrfach Gegenstand der Verhandlungen mit der Agentur für Arbeit gewesen. Der Vertragsentwurf ist in den wesentlichen Regelungen abgestimmt. In den noch offenen Fragen von untergeordneter Bedeutung ist am 07.12.2010 Einigkeit erzielt worden. Der nunmehr endverhandelte Vertragsentwurf bedarf noch der Zustimmung der Geschäftsleitung. Die Zustimmung kann voraussichtlich erst Anfang der 50. Kalenderwoche eingeholt werden. Es ist nicht auszuschließen, dass sich im Rahmen der Einholung der Zustimmung geringfügiger Änderungsbedarf ergibt.

Um aus Sicht des Landkreises sicherzustellen, dass der Vertrag zum 01.01.2011 in Kraft treten kann, wird vorgeschlagen, den Landrat mit der Vereinbarung unwesentlicher Änderungen zu berechtigen. Über die Abweichungen vom vorgelegten Vertragsentwurf wird der Kreistag unterrichtet.

 

Anlagen:

Anlagen:

siehe Anlage zur Beschlussvorlage Nr. 569/DIV/2010

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BV 569 Kooperationsvertrag über die Bildung und Ausgestaltung der gemeinsamen Einrichtung gemaeß Zweites SGB (58 KB)