Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt die überplanmäßige Ausgabe für die
Schülerbeförderung (Haushaltsstelle 29000.63900) in Höhe von 606.000,00
€. Sachdarstellung, Begründung: Im Bereich Schülerbeförderung wird nach dem Stand vom 26.11.2010 eine überplanmäßige Ausgabe erforderlich. Die errechnete Höhe beläuft sich auf ca. 606.000,00 € bis zum Jahresabschluss 2010. Das Schul- und Kulturamt kann voraussichtlich mit den noch vorhandenen Mitteln des Gesamtbudgets die Mehrausgaben nicht abdecken, da bereits anderweitig Mehrausgaben abgedeckt werden mussten. Die nachfolgenden Zahlen zeigen den gegenwärtigen Stand der Schülerbeförderungskosten im Landkreis Börde sowie den zu erwartenden Stand am Jahresende.
Die folgende Tabelle zeigt den voraussichtlichen Bedarf bis zum 31.12.2010.
Für das Defizit bei der Schülerbeförderung gibt es
verschiedene Ursachen, die nachfolgend dargelegt werden: 1.
Seit
2009 sind die Sekundarschule Erxleben und die Grundschule Alstein Haldensleben
an anderen Standorten untergebracht. Im Rahmen der Haushaltsplanung für 2010
wurden bereits zusätzliche Kosten eingeplant. Zum Jahresende 2010 wurde jedoch
festgestellt, dass diese Mittel nicht ausreichend sind. Hier konnte nur
begrenzt eingeschätzt werden, in welchem Umfang höhere Ausgaben anfallen
werden. 2.
Aus
der Verlagerung der Schulstandorte resultierte auch eine vermehrte Nutzung von
Taxiunternehmen. Hiermit musste man für Schüler mit weiteren Fahrwegen als
zuvor die Fahrzeiten verringern. Der Umfang hierfür war zum Jahresanfang 2010
noch nicht bekannt. Ebenfalls gab es einen erhöhten Einsatz von Taxis für
Schüler mit Fahrten zu den körperbehinderten Schulen in Magdeburg, welche nicht
geplant waren. 3.
Im
Bereich freigestellte Verkehre wurden zusätzliche Verkehre eingerichtet, welche
ebenfalls aus der Verlagerung der Schulstandorte resultierten. Auch hier lagen
keine genauen Werte zur Nachtragsplanung 2010 vor. Die Deckung für die Mehrausgabe Schülerbeförderung wird
durch Minderausgaben in der Haushaltsstelle 48200.69100 (Unterkunftskosten ALG
II-Empfänger) gewährleistet. Anlagen: keine |
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