Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt die als Anlage im Entwurf beigefügte
„Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Kreisvolkshochschule“
(Gebührensatzung). Sachdarstellung, Begründung: Mit der
Zusammenlegung der zwei Kreisvolkshochschulen zur Kreisvolkshochschule Börde
wird auch eine Anpassung der satzungsrechtlichen Grundlagen notwendig. Im
vorliegenden Satzungsentwurf wurde lediglich der Satzungsname geändert und die
Anpassung einzelner Begriffe vom Plural in den Singular wie z.B.
„Volkshochschulen“ zu „Volkshochschule“ vorgenommen. Anlagen: Entwurf der „Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von
Gebühren für die Kreisvolkshochschule“ (Gebührensatzung)
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