Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt die als Anlage im Entwurf beigefügte
„Satzung des Landkreises Börde für die Kreisvolkshochschule“ (Benutzungssatzung). Sachdarstellung, Begründung: Mit der
Zusammenlegung der zwei Kreisvolkshochschulen zur Kreisvolkshochschule Börde
wird auch eine Anpassung der satzungsrechtlichen Grundlagen notwendig. Im
vorliegenden Satzungsentwurf wurde lediglich der Satzungsname geändert und die
Anpassung des Begriffes „Kreisvolkshochschulen“ zu
„Kreisvolkshochschule“ vorgenommen. Weiterhin
wurde der § 3 Gemeinnützigkeit gestrichen. Diese Regelung ist durch eine Änderung
des § 52 - Gemeinnützige Zwecke der Abgabenordnung (Gesetz) des Bundes nicht
mehr nötig. Anlagen: Entwurf der „Satzung des Landkreises Börde für die
Kreisvolkshochschule“ (Benutzungssatzung)
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