Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 559/68/2010  

 
 
Betreff: Antrag auf eine außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 21208.93240
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bohnet
Witzel
Hoeft
Federführend:Amt für Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: Bohnet, Anja
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Entscheidung
01.12.2010 
38. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen  (559/68/2010)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss stimmt der außerplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle 21208.93240 – Sekundarschule „Karl Liebknecht“ in Haldensleben, Straßenausbaubeiträge –  in Höhe von 38.437 Euro zu.

 

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Kreisausschuss ist nach § 5 Abs. 6 Punkt 2 der Hauptsatzung des Landkreises Börde zuständig für die Zustimmung zu nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben, deren Höhe im Einzelfall 15.000 Euro übersteigt und 100.000 Euro nicht übersteigt.

 

Als kommunaler Eigentümer des Schulgrundstückes in Haldensleben, Maschenpromenade 4, ist der Landkreis Börde Adressat der Straßenausbaubeitragsbescheide vom 29.10.2010.

 

Am 30.03.2010 wurden die Anlieger der Maschenpromenade in einer Bürgerversammlung, welche von der Stadt Haldensleben einberufen wurde, informiert, dass die Bauarbeiten für den Straßenausbau Maschenpromenade voraussichtlich im April 2010 beginnen. Es wurde weiterhin mitgeteilt, dass im Jahr 2010 eine Vorausleistung von 75 % bis 80 % erhoben wird. Die Endabrechnung erfolgt im Jahr 2011. Für den Landkreis beträgt der Straßenausbaubeitrag gesamt ca. 54.000,00 EUR, davon im Jahr 2010 ca. 44.00,00 EUR als Vorausleistung.

 

Nunmehr liegen die Vorausleistungsbescheide für Straßenausbaubeiträge in Höhe von insgesamt 38.437 Euro vor. Dies entspricht einer Vorausleistung in Höhe von    75 % auf den Gesamtbetrag. Der voraussichtliche Restbetrag fand im Haushaltsplan 2011 Berücksichtigung.

 

Die Beiträge sind einen Monat nach Bekanntgabe fällig, hier am 02.12.2010. Die Stadt Haldensleben hat einen Zahlungsaufschub bis zum 10.12.2010 gewährt, so dass bei einem Zahlungseingang bis zu diesem Termin keine Säumniszuschläge erhoben werden.

 

Für die Deckung des Fehlbetrages stehen Mittel aus dem Vermögenshaushalt des Amtes für Gebäudewirtschaft zur Verfügung. Hierfür werden folgende Haushaltsausgabereste aus Vorjahren in Abgang gebracht:

 

1.)  88000-93200 Erwerb von allgemeinem Grundvermögen, 33.000,00 Euro

Die Mittel werden die Mittel nicht mehr benötigt.

 

2.)  21210.94000 Baumaßnahmen, 28.734,99 Euro

Dieser Haushaltsausgaberest wurde für etwaige Rückzahlungsforderungen des Landes Sachsen-Anhalt im Zusammenhang mit der IZBB-Fördermaßnahme an der Sekundarschule Niederndodeleben gebildet. Die Verwendungsnachweisprüfung ist bereits abgeschlossen. Ein Rückzahlungsanspruch wurde seitens des Landes nicht festgestellt. Die Mittel werden nicht mehr benötigt.

 

Da die Ausgabe aus den genannten Gründen unabweisbar und die Deckung gewährleistet ist, wird um Zustimmung zu der außerplanmäßigen Ausgabe gebeten.