Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 555/SBU/2010  

 
 
Betreff: Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßenbau und -unterhaltung 2011
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schaub
Miehe Betriebsleiterin
Mühlisch
Federführend:EB "Straßenbau und-unterhaltung" Bearbeiter/-in: Bugiel, Annette
Beratungsfolge:
5. WP Betriebsausschuss "Straßenbau und -unterhaltung" LK Börde Vorberatung
23.11.2010 
29. ordentliche Sitzung des Betriebsausschusses "Straßenbau und -unterhaltung" zur Kenntnis genommen   
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
01.12.2010 
38. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
08.12.2010 
18. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (555/SBU/2010)
Anlagen:
WP 2011

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt:

 

1. den Wirtschaftsplan 2011 des Eigenbetriebes Straßenbau und unterhaltung

    bestehend aus:

 

    A. dem Erfolgsplan (Anlage 1.1) mit Gesamteinnahmen in Höhe von    9.040.400,00 EUR

          und Gesamtausgaben  in Höhe von 9.151.800,00 EUR

    B. dem Vermögensplan (Anlage 1.2)

mit einem Investitionsvolumen in Höhe von  4.126.550,00 EUR

    C. der Stellenübersicht (Anlage 1.3)

 

2. die Finanzplanung des Eigenbetriebes bestehend aus:

 

    D. dem Investitionsprogramm (Anlage 1.4)

 

    Im Wirtschaftsjahr 2011 sind:

a)      Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nicht vorgesehen

b)     ein Kassenkredit ist nicht geplant

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz hat der Eigenbetrieb einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der aus einem Erfolgsplan, einem Vermögensplan und einer Stellenübersicht besteht.

 

Ergänzt wird der Wirtschaftsplan um eine Finanzplanung.

 

Der Erfolgsplan enthält alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres 2011. Die wesentlichen Positionen sind kurz erläutert.

 

Die Gesamterträge werden durch die Zuweisungen und Zuschüsse des Landkreises bestimmt.

 

Den vorhersehbaren Aufwendungen liegen Verträge mit Dritten zur Straßenunterhaltung, Ermittlung zum Materialbedarf der Unterhaltung, Personalausgaben und sonstigen Kosten, die zur Führung eines Eigenbetriebes notwendige Aufwendungen beinhalten, zu Grunde.

 

Der im Vermögensplan dargestellte Finanzierungsbedarf sowie die dazugehörigen Finanzierungsmittel ergeben sich hauptsächlich aus den Anlageänderungen (Straßenbau) und den dazu notwendigen Zuschüssen.

 

Da das Anlagevermögen durch Zuwendungen finanziert wird, werden Zuschüsse vergangener Jahre in jedem Wirtschaftsjahr entsprechend des damit finanzierten Abschreibungsaufwandes dargestellt und wirksam gemacht.

 

Dem jährlichen Wertverlust des Straßenkörpers wie auch dem Wertverzehr des übrigen abschreibbaren Anlagevermögens steht somit die Auflösung der Ertragszuschüsse gegenüber.

 

Die Entnahme aus der Rückstellung für Altersteilzeit wird mit den dazu vorgesehenen Mitteln finanziert.

 

Die Stellenübersicht enthält gemäß § 16 (1) Nr. 3 der Eigenbetriebsverordnung die erforderlichen Stellen für die Beschäftigten des Eigenbetriebes.

 

Die Finanzplanung besteht aus dem Investitionsprogramm, die Finanzplanung kann erst nach Erstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse erfolgen.

 

Anlagen:

Anlagen:

Wirtschaftsplan 2011

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 WP 2011 (222 KB)