Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 550/20/2010  

 
 
Betreff: Jahresrechnung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2009
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker
Kluge
Federführend:Finanzverwaltungsamt Beteiligt:Rechnungs- und Kommunalprüfungsamt
Bearbeiter/-in: Bäker, Ines   
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
01.12.2010 
38. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
08.12.2010 
18. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (550/20/2010)
Anlagen:
Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2009
Begründungen HH-Abweichungen 2009 Anlage zum Rechenschaftsbericht
Schlussbericht 2009 LK Börde
Stellungnahme zum Schlussbericht 2009

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt über die Jahresrechnung 2009 des Landkreises Börde und erteilt dem Landrat Entlastung bezüglich der Ausführung des Haushaltsplanes 2009. 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Die Jahresrechnung des Landkreises Börde für das Jahr 2009 wurde auf der Grundlage des § 65 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) in Verbindung mit § 170 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) und der §§ 40 bis 44 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) des Landes Sachsen-Anhalt nach den verbindlich vorgeschriebenen Mustern erstellt. Die Jahresrechnung 2009 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Börde geprüft.

 

Der Vorlage werden für die Entscheidung über die Entlastung des Landrates der Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2009 mit der Anlage, der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung 2009 und die Stellungnahme der Verwaltung zum Schlussbericht  beigefügt.

 

Gemäß § 170 Abs. 2 GO LSA muss die Jahresrechnung den Kreistagsmitgliedern zur Beschlussfassung zur Verfügung stehen. Sie umfasst den kassenmäßigen Abschluss und die Haushaltsrechnung. Auf Grund des erheblichen Umfanges besteht Einvernehmen mit dem Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt, dass dieser Verpflichtung genügt wird, wenn die Jahresrechnung zur Einsichtnahme ausliegt und darauf hingewiesen wird.

 

Die Jahresrechnung liegt zur Einsichtnahme im Büro des Kreistages des Landkreises Börde, Verwaltungsgebäude Gerikestraße 104 in Haldensleben, Zimmer 302 in der Zeit vom 19.11.2010 bis 08.12.2010 aus.

 

Die Bestätigung der Jahresrechnung und die Entscheidung über die Entlastung des Landrates ist für die nächste Kreistagssitzung am 08.12.2010 vorgesehen.

 

Die Vorlage wird zunächst im Kreis- und Finanzausschuss, der zugleich die Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses wahrnimmt, beraten.

 

Um den Prüfbericht zur Jahresrechnung auf die dem Kreistag vorzulegenden Schwerpunkte zu konzentrieren und damit auch im Umfang zu reduzieren, hat das Rechnungsprüfungsamt in Abstimmung mit dem Landrat als Vorbereitung der Prüfung der Jahresrechnung spezifische Teilprüfungen vorgenommen und bereits im Laufe des Jahres dem Landrat vorgelegt.

 

Entsprechend der Zuständigkeit wurden 6 Teilberichte in verschiedenen Sitzungen des Kreisausschusses beraten und abschließend zur Kenntnis genommen.  

Anlagen:

Anlagen:

 

1. Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2009 mit Anlage

2. Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung 2009
    des Landkreises Börde

3. Stellungnahme zum Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der
    Jahresrechnung 2009 des Landkreises Börde

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2009 (39 KB)    
Anlage 2 2 Begründungen HH-Abweichungen 2009 Anlage zum Rechenschaftsbericht (57 KB)    
Anlage 3 3 Schlussbericht 2009 LK Börde (132 KB)    
Anlage 4 4 Stellungnahme zum Schlussbericht 2009 (19 KB)