Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt über die Jahresrechnung 2009 des Landkreises
Börde und erteilt dem Landrat Entlastung bezüglich der Ausführung des
Haushaltsplanes 2009. Sachdarstellung, Begründung: Die Jahresrechnung des Landkreises Börde für das Jahr 2009 wurde auf der
Grundlage des § 65 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA)
in Verbindung mit § 170 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO
LSA) und der §§ 40 bis 44 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) des Landes
Sachsen-Anhalt nach den verbindlich vorgeschriebenen Mustern erstellt. Die
Jahresrechnung 2009 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Börde
geprüft. Der Vorlage werden für die Entscheidung über die Entlastung des
Landrates der Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2009 mit der Anlage, der
Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung
2009 und die Stellungnahme der Verwaltung zum Schlussbericht beigefügt. Gemäß § 170 Abs. 2 GO LSA muss die Jahresrechnung den
Kreistagsmitgliedern zur Beschlussfassung zur Verfügung stehen. Sie umfasst den
kassenmäßigen Abschluss und die Haushaltsrechnung. Auf Grund des erheblichen
Umfanges besteht Einvernehmen mit dem Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt, dass
dieser Verpflichtung genügt wird, wenn die Jahresrechnung zur Einsichtnahme
ausliegt und darauf hingewiesen wird. Die Jahresrechnung liegt zur Einsichtnahme im Büro des Kreistages des
Landkreises Börde, Verwaltungsgebäude Gerikestraße 104 in Haldensleben, Zimmer
302 in der Zeit vom 19.11.2010 bis 08.12.2010 aus. Die Bestätigung der Jahresrechnung und die Entscheidung über die
Entlastung des Landrates ist für die nächste Kreistagssitzung am 08.12.2010
vorgesehen. Die Vorlage wird zunächst im Kreis- und Finanzausschuss, der zugleich
die Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses wahrnimmt, beraten. Um den Prüfbericht zur Jahresrechnung auf die dem Kreistag vorzulegenden
Schwerpunkte zu konzentrieren und damit auch im Umfang zu reduzieren, hat das
Rechnungsprüfungsamt in Abstimmung mit dem Landrat als Vorbereitung der Prüfung
der Jahresrechnung spezifische Teilprüfungen vorgenommen und bereits im Laufe
des Jahres dem Landrat vorgelegt. Entsprechend der Zuständigkeit wurden 6 Teilberichte in verschiedenen
Sitzungen des Kreisausschusses beraten und abschließend zur Kenntnis
genommen. Anlagen: 1. Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2009 mit Anlage 2. Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der
Jahresrechnung 2009 3. Stellungnahme zum Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die
Prüfung der |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |