Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 548/70/2010  

 
 
Betreff: Auflösung des Zweckverbandes "Naturpark Colbitz-Letzlinger Heide" - Abwicklungsvertrag -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bredthauer
Federführend:Dezernat IV Bearbeiter/-in: Knechtel, Birgit
Beratungsfolge:
5. WP Umwelt- und Wirtschaftsausschuss LK Börde Vorberatung
15.11.2010 
ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses    
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
01.12.2010 
38. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
08.12.2010 
18. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (548/70/2010)
Anlagen:
Vertrag über die Abwicklung des Zweckverbandes

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Zur Auseinandersetzung zwischen den Verbandsmitgliedern schließt der Landkreis Börde mit dem Landkreis Altmarkkreis Salzwedel, dem Landkreis Stendal und dem Förderverein „Naturpark Colbitz-Letzlinger Heide e. V.“ den als Anlage im Entwurf (Stand: 18.09.2010) beigefügten Vertrag über die Abwicklung des Zweckverbandes „Naturpark Colbitz-Letzlinger Heide“

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

Die Landkreise Altmarkkreis Salzwedel, Ohrekreis und Stendal sowie der Förderverein „Naturpark Colbitz-Letzlinger Heide“ haben im Jahre 1997 den Zweckverband „Naturpark Colbitz-Letz-linger Heide“ gebildet. Der Zweckverband hatte die Aufgabe, in Teilgebieten im Umfeld des Truppenübungsplatzes Colbitz-Letzlinger Heide einen Naturpark zu errichten und zu entwickeln sowie Aufgaben der Naturparkverwaltung wahrzunehmen und im Übrigen zur nachhaltigen Regionalentwicklung und Wirtschaftsförderung beizutragen.

 

Voraussetzung für die Aufnahme der dem Verband übertragenen Aufgaben war die Ausweisung eines Naturparkes nach den naturschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Ausweisung eines Naturparks oblag der Obersten Naturschutzbehörde, dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt. Die Ausweisung des Naturparks ist nicht erfolgt, der Verband verfügt deshalb weder über rechtliche noch sachliche Grundlagen für die Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben.

 

Die Kreistage der beteiligten Landkreise haben deshalb die Auflösung des Verbandes beschlossen.

 

Über die Auflösung des Verbandes und die Aufhebung der Verbandssatzung beschließt die Verbandsversammlung des Zweckverbandes voraussichtlich Anfang Dezember 2010.

 

Die Rechtsfolgen der Verbandsauflösung sind nach den gesetzlichen und satzungsrechtlichen Bestimmungen in einem Vertrag zwischen den Verbandsmitgliedern zu regeln.

 

Der als Anlage beigefügte und zwischen den beteiligten Landkreisen abgestimmte Entwurf eines ‚Vertrages über die Abwicklung des Zweckverbandes „Naturpark Colbitz-Letzlinger Heide“’ wird zur Beschlussfassung durch den Kreistag vorgelegt.

 

 

 

Anlage

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vertrag über die Abwicklung des Zweckverbandes (9 KB)