Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt die Schließung der Sekundarschule Gröningen mit Wirkung vom 1. August 2011. Sachdarstellung, Begründung: 1. Der Landkreis als Schulträger hat die nach § 64 Abs. 1 Satz 1 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt unter Berücksichtigung der Ziele der „Mittelfristigen Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2009/10 bis 2013/14 mit Prognose für die Schuljahre 2014/15 bis 2018/19 für den Landkreis Börde“ erforderlichen Entscheidungen zur Aufhebung von Schulstandorten zu treffen. 2. Die vorliegende Beschlussvorlage betrifft die Schließung der Sekundarschule Gröningen. 3. Es ist beabsichtigt, den als Anlage 1 beigefügten Allgemeinverfügung mit dem Hinweis auf die öffentliche Auslegung der vollständigen Unterlagen zu veröffentlichen. Die als Anlage 2 beigefügte Begründung der Allgemeinverfügung ist nur für die öffentliche Auslegung und Einsichtnahme durch jedermann vorgesehen. Anlagen: Anlage 1: Allgemeinverfügung Anlage 2: Begründung der Allgemeinverfügung
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