Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Landkreis Börde, Eigenbetrieb „Abfallentsorgung“
schließt mit der Fa. Abfallentsorgung Bördekreis Wanzleben GmbH den als Anlage
im Entwurf (Stand 04.11.2010) beigefügten „Dritten Vertrag zur Änderung
des Vertrages über die Durchführung der Leistungen der öffentlichen
Abfallentsorgung im Landkreis Börde“. Sachdarstellung, Begründung: 1. In seinem Beschluss vom 08.09.2010 (Beschluss-Nr.: 507/Abf/2010) hat der Kreistag neben der Kündigung des Entsorgungsvertrages mit der Fa. WeVO Wertstoffverwertung Oschersleben GmbH & Co. KG (Fa. WeVO GmbH & Co. KG) mit Wirkung zum 30.06.2011 die Beauftragung der landkreiseigenen Gesellschaft Abfallentsorgung Bördekreis Wanzleben GmbH (Fa. AEW GmbH) mit den Leistungen der öffentlichen Abfallentsorgung aus dem Vertrag mit der Fa. WeVO GmbH & Co. KG mit Wirkung zum 01.07.2011 im Rahmen der Inhouse-Vergabe beschlossen. 2. Mit dem Beschluss vom 08.09.2010 (Beschluss-Nr.: 508/Abf/2010) hat der Kreistag die Kündigung des Entsorgungsvertrages mit der Fa. Fehr Umwelt Ost GmbH (Fa. Fehr GmbH) mit Wirkung zum 31.12.2011 und die Beauftragung einer der beiden Eigengesellschaften mit den Leistungen aus diesem Vertrag im Rahmen der Inhouse-Vergabe mit Wirkung zum 01.01.2012 beschlossen. 3. Der Landkreis Börde, Eigenbetrieb „Abfallentsorgung“ beauftragt die Fa. AEW GmbH a) mit Wirkung zum 01.07.2011 mit den Leistungen der öffentlichen Abfallentsorgung aus dem Vertrag mit der Fa. WeVO GmbH & Co. KG und b) mit Wirkung zum 01.01.2012 mit den Leistungen der öffentlichen Abfallentsorgung aus dem Vertrag mit der Fa. Fehr GmbH. Die Beauftragung der Fa. AEW GmbH mit den Leistungen aus dem Vertrag mit der Fa. Fehr GmbH erfolgt mit dem Ziel einer Optimierung der Entsorgungskosten durch effektivere Auslastung der vorhandenen Kapazitäten, wie Fuhrpark, Personal und Umlade- und Sammelstation. 4. Auf der Grundlage des Kreistagsbeschlusses (Beschluss-Nr.: 507/Abf/2010) erfolgt die Beauftragung der Fa. AEW GmbH als Direktvergabe im Rahmen des Inhouse-Geschäftes. 5. Hierfür schließen der Landkreis Börde, Eigenbetrieb „Abfallentsorgung“ und die Fa. AEW GmbH einen Änderungsvertrag zum „Vertrag über die Durchführung der Leistungen der öffentlichen Abfallentsorgung im Landkreis Börde vom 19. Dezember 2007 in der Fassung des Zweiten Änderungsvertrages vom 26. November 2009“. 6. Der Dritte Änderungsvertrag beinhaltet im Wesentlichen die Erweiterung der Leistungen der öffentlichen Abfallentsorgung um die Leistungen aus den Verträgen mit der Fa. WeVO GmbH & Co. KG und der Fa. Fehr GmbH. Darüber hinaus fällt der Teil II des Vertrages, einschließlich Anlagen 1. und 2. auf Grund der bereits vollzogenen Vermögensübertragung für die Durchführung der Aufgaben der Abfallentsorgung aus dem Altkreis Bördekreis weg. Anlagen: Anlage 1: Dritter Vertrag zur Änderung des Vertrages über die Durchführung der Leistungen der öffentlichen Abfallentsorgung im Landkreis Börde (Entwurf; Stand 04.11.2010) Anlage 2: Vertrag über die Durchführung der Leistungen der öffentlichen Abfallentsorgung im Landkreis Börde vom 19. Dezember 2007 in der Fassung des Dritten Änderungsvertrages vom XX. Dezember 2010 – Lesefassung- (Entwurf; Stand 04.11.2010) Die Änderungen sind durch Streichungen bzw. Fettdruck gekennzeichnet. |
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