Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 538/20/2010  

 
 
Betreff: Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens hier: Verschiebung des Termins auf den 01.01.2013
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker
Kluge
Federführend:Finanzverwaltungsamt Beteiligt:Dezernat I
Bearbeiter/-in: Bäker, Ines  Dezernat II
   Dezernat III
   Dezernat IV
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
01.12.2010 
38. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
08.12.2010 
18. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (538/20/2010)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag ermächtigt den Landrat, die Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens zum 01.01.2013 umzusetzen. Der Beschluss des Kreistages Nr.  191/20/2008 wird bezüglich der Termins für die Einführung geändert.

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Kreistag hat auf seiner Sitzung am 02.07.2008 beschlossen, zum 01.01.2012 das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesens beim Landkreis Börde einzuführen. Dieser Termin kann mit dem derzeitigen Stand der Vorbereitung nicht realisiert werden, wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden sollen und der Entwurf der Eröffnungsbilanz zum Einführungsstichtag vorliegen soll. Daher ist eine Verschiebung des Einführungstermins auf den 01.01.2013 vorgesehen.

 

Die Einführung der Doppik erfolgt in Form einer Projektarbeit. Zur Vorbereitung der Entscheidungen des Lenkungsausschusses wurden zwei Teilprojektgruppen (TPG) gebildet.

 

In der Teilprojektgruppe „Kosten- und Leistungsrechnung“ wird neben dem Produktplan für den Landkreis die Struktur der Teilhaushalte und das Berichtswesen erarbeitet. Der Produktplan liegt im Entwurf vor und wurde am 26.08.2010 durch des Lenkungsausschuss bestätigt. In Vorbereitung des Aufbaus der Kosten- und Leistungsrechnung werden die Produkte überprüft und ggf. aktualisiert. Die 95 Produkte des Landkreises wurden 9 Teilhaushalten zugeordnet. 

 

In der Teilprojektgruppe „Erfassung und Bewertung des Vermögens“ wurde ein Leitfaden für die Bewertung des unbeweglichen Vermögens erarbeitet.  Eine Übersicht über das unbewegliche Vermögen des Landkreises liegt im Amt für Gebäudewirtschaft vor, zur Zeit erfolgen die Besichtigungen aller Liegenschaften um Daten über den Zustand und die Nutzung für die Bewertung zu erfassen. Auf der Grundlage einer entsprechenden Dienstanweisung, die durch die TPG erarbeitet wurde, erfolgt im Jahr 2010 die Ersterfassung des beweglichen Anlagevermögens. Danach werden die Daten für die Bewertung aufbereitet. Für die Eröffnungsbilanz ist eine weitere körperliche Inventur im Jahr 2012 erforderlich, dabei kann der erfasste Datenbestand der Erstinventur genutzt werden. Für den Aufbau der Anlagenbuchhaltung müssen alle Daten in die Software eingepflegt werden.

 

Bei der Erfassung und Bewertung des unbeweglichen Vermögens wurde festgestellt, dass ein Abschluss der Arbeiten bis Ende 2011 zeitlich nicht möglich ist, da diese ohne zusätzliches Personal im Amt für Gebäudewirtschaft erledigt werden müssen. Ohne die Informationen zum Wert des Anlagevermögens sind keine Aussagen darüber möglich, wie sich die Abschreibungen auf den Haushalt des Landkreises auswirken und ob ein Ausgleich noch möglich ist.

 

Das vorliegende Finanzausgleichsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (FAG LSA) enthält nur Festlegungen für die Jahre 2010 und 2011. Für das Jahr 2012 ist eine Neufassung erforderlich. Da im Frühjahr 2011 Landtagswahlen sind und erst danach das Gesetzgebungsverfahren begonnen werden kann, wird das neue FAG LSA voraussichtlich erst im Dezember 2011 vorliegen. Wenn die Erstellung des ersten doppischen Haushaltes für das Jahr 2012 erfolgen müsste, würden wesentliche Planungsgrundlagen fehlen. Daher ist es für den Landkreis günstiger, für das Jahr 2012 den letzten kameralen Haushalt aufzustellen und erst ab 2013 mit einem doppischen Haushalt zu arbeiten. Aus heutiger Sicht ist für das Jahr 2012 die Erarbeitung eines ausgeglichenen kameralen Haushaltes möglich, mit dem die freiwilligen Leistungen des Landkreises erhalten und die Investitionen weitergeführt werden können.

 

Bei der bisherigen Arbeit wurde festgestellt, dass der ursprünglich beabsichtigte Parallelbetrieb von Kameralistik und Doppik für den gesamten Haushalt für ein ganzes Jahr nicht realisierbar ist, da der Buchungsaufwand mit der Doppik wesentlich höher wird.  Daher soll zum 01.01.2013 die Umstellung ohne einen vorhergehenden Parallelbetrieb erfolgen. 

 

Ab Juni 2010 wurde mit der Schulung der Mitglieder des Lenkungsausschusses zur Doppik begonnen. Ab November 2010 erfolgt die Schulung der Führungskräfte und anschließend die Schulung der Haushaltssachbearbeiter zu allgemeinen Grundlagen der Doppik. Danach schließen sich in den Jahren 2011 und 2012 weitere Schulungen zu fachbezogenen Themen und Programmschulungen an. Die Schulungen für die Kreistagsmitglieder sollen in IV. Quartal 2011 beginnen und im Jahr 2012 fortgesetzt werden, dann soll u. a. eine Schulung mit dem ersten doppischen Haushalt des Landkreises erfolgen.   

 

Vom Land Sachsen-Anhalt wurde der 01.01.2013 als Endtermin für die Umstellung auf die Doppik festgelegt. Mit der Terminverschiebung nutzt der Landkreis die gesetzlichen Möglichkeiten aus.