Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Beschlussvorschlag: Der Kreistag ermächtigt den Landrat, die Einführung des Neuen Kommunalen
Haushalts- und Rechnungswesens zum 01.01.2013 umzusetzen. Der Beschluss des
Kreistages Nr. 191/20/2008 wird
bezüglich der Termins für die Einführung geändert. Sachdarstellung, Begründung: Der Kreistag hat auf seiner Sitzung am 02.07.2008 beschlossen, zum
01.01.2012 das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesens beim Landkreis
Börde einzuführen. Dieser Termin kann mit dem derzeitigen Stand der
Vorbereitung nicht realisiert werden, wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt
werden sollen und der Entwurf der Eröffnungsbilanz zum Einführungsstichtag
vorliegen soll. Daher ist eine Verschiebung des Einführungstermins auf den
01.01.2013 vorgesehen. Die Einführung der Doppik erfolgt in Form einer Projektarbeit. Zur
Vorbereitung der Entscheidungen des Lenkungsausschusses wurden zwei
Teilprojektgruppen (TPG) gebildet. In der Teilprojektgruppe „Kosten- und Leistungsrechnung“
wird neben dem Produktplan für den Landkreis die Struktur der Teilhaushalte und
das Berichtswesen erarbeitet. Der Produktplan liegt im Entwurf vor und wurde am
26.08.2010 durch des Lenkungsausschuss bestätigt. In Vorbereitung des Aufbaus
der Kosten- und Leistungsrechnung werden die Produkte überprüft und ggf.
aktualisiert. Die 95 Produkte des Landkreises wurden 9 Teilhaushalten
zugeordnet. In der Teilprojektgruppe „Erfassung und Bewertung des
Vermögens“ wurde ein Leitfaden für die Bewertung des unbeweglichen
Vermögens erarbeitet. Eine Übersicht
über das unbewegliche Vermögen des Landkreises liegt im Amt für
Gebäudewirtschaft vor, zur Zeit erfolgen die Besichtigungen aller
Liegenschaften um Daten über den Zustand und die Nutzung für die Bewertung zu
erfassen. Auf der Grundlage einer entsprechenden Dienstanweisung, die durch die
TPG erarbeitet wurde, erfolgt im Jahr 2010 die Ersterfassung des beweglichen
Anlagevermögens. Danach werden die Daten für die Bewertung aufbereitet. Für die
Eröffnungsbilanz ist eine weitere körperliche Inventur im Jahr 2012
erforderlich, dabei kann der erfasste Datenbestand der Erstinventur genutzt
werden. Für den Aufbau der Anlagenbuchhaltung müssen alle Daten in die Software
eingepflegt werden. Bei der Erfassung und Bewertung des unbeweglichen Vermögens wurde
festgestellt, dass ein Abschluss der Arbeiten bis Ende 2011 zeitlich nicht
möglich ist, da diese ohne zusätzliches Personal im Amt für Gebäudewirtschaft
erledigt werden müssen. Ohne die Informationen zum Wert des Anlagevermögens
sind keine Aussagen darüber möglich, wie sich die Abschreibungen auf den
Haushalt des Landkreises auswirken und ob ein Ausgleich noch möglich ist. Das vorliegende Finanzausgleichsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (FAG
LSA) enthält nur Festlegungen für die Jahre 2010 und 2011. Für das Jahr 2012
ist eine Neufassung erforderlich. Da im Frühjahr 2011 Landtagswahlen sind und
erst danach das Gesetzgebungsverfahren begonnen werden kann, wird das neue FAG
LSA voraussichtlich erst im Dezember 2011 vorliegen. Wenn die Erstellung des
ersten doppischen Haushaltes für das Jahr 2012 erfolgen müsste, würden
wesentliche Planungsgrundlagen fehlen. Daher ist es für den Landkreis
günstiger, für das Jahr 2012 den letzten kameralen Haushalt aufzustellen und
erst ab 2013 mit einem doppischen Haushalt zu arbeiten. Aus heutiger Sicht ist
für das Jahr 2012 die Erarbeitung eines ausgeglichenen kameralen Haushaltes
möglich, mit dem die freiwilligen Leistungen des Landkreises erhalten und die
Investitionen weitergeführt werden können. Bei der bisherigen Arbeit wurde festgestellt, dass der ursprünglich
beabsichtigte Parallelbetrieb von Kameralistik und Doppik für den gesamten
Haushalt für ein ganzes Jahr nicht realisierbar ist, da der Buchungsaufwand mit
der Doppik wesentlich höher wird. Daher
soll zum 01.01.2013 die Umstellung ohne einen vorhergehenden Parallelbetrieb
erfolgen. Ab Juni 2010 wurde mit der Schulung der Mitglieder des
Lenkungsausschusses zur Doppik begonnen. Ab November 2010 erfolgt die Schulung
der Führungskräfte und anschließend die Schulung der Haushaltssachbearbeiter zu
allgemeinen Grundlagen der Doppik. Danach schließen sich in den Jahren 2011 und
2012 weitere Schulungen zu fachbezogenen Themen und Programmschulungen an. Die
Schulungen für die Kreistagsmitglieder sollen in IV. Quartal 2011 beginnen und
im Jahr 2012 fortgesetzt werden, dann soll u. a. eine Schulung mit dem ersten
doppischen Haushalt des Landkreises erfolgen.
Vom Land Sachsen-Anhalt wurde der 01.01.2013 als Endtermin für die
Umstellung auf die Doppik festgelegt. Mit der Terminverschiebung nutzt der
Landkreis die gesetzlichen Möglichkeiten aus.
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