Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Beschlussvorschlag: entfällt Sachdarstellung, Begründung: Gemäß § 5 Abs. 6
Ziffer 2 der Hauptsatzung des Landkreises Börde vom 12.07.2007 ist der Landrat
zuständig für die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben bis zu
einer Höhe von 15.000,00 €. Anliegend sind
die getroffenen Entscheidungen für die Zeit vom 01.07.2010 – 30.09.2010
zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit entsprechenden Deckungsquellen
dargestellt. Es handelt sich
um Anträge, denen auf Grund von Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit
zugestimmt wurde. Anlagen:
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