Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Beschlussvorschlag: Der Kreisausschuss stimmt dem Antrag auf eine außerplanmäßige Ausgabe in
der Haushaltsstelle 05220.67200 in Höhe von 60.074,35 Euro zu. Sachdarstellung, Begründung: Der
Kreisausschuss ist gem. § 5 Abs. 6 Punkt 2 der Hauptsatzung des Landkreises
Börde zuständig für die Zustimmung zu nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen
Ausgaben, deren Höhe im Einzelfall 15.000 Euro übersteigt und 100.000 Euro
nicht übersteigt. Herr Landrat
Webel ist für die Landtagswahl am 20.03.2011 zum Kreiswahlleiter der Wahlkreise
07-Haldensleben, 08-Wolmirstedt, 09-Oschersleben und 20-Wanzleben berufen worden. Im Haushaltsjahr
2010 waren daher in der Haushaltsstelle 05220.67200 – Erstattung an
Gemeinden keine Mittel veranschlagt. Gem. § 52 Abs. 1
Landeswahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt erstattet das Land den Gemeinden und
Landkreisen die durch die Wahl veranlassten notwendigen Kosten. Mit Schreiben vom
24.09.2010 wurde dem Kreiswahlleiter mitgeteilt, dass im Vorgriff auf die
Kostenerstattung ein Abschlag zur Auszahlung angewiesen wurde, der auf den
endgültigen Erstattungsbetrag angerechnet wird. Der
Kreiswahlleiter erhält zur unverzüglichen
Weiterleitung an die Gemeinden des jeweiligen Wahlkreises je
Wahlberechtigten (Stand Bundestagswahl 2009) 0,35 Euro. Dies entspricht
einer Summe von insgesamt 64.074,35 Euro. Für die Deckung
des Fehlbetrages stehen die Einnahmen in der Haushaltsstelle 05220.16100 -
Erstattung vom Land in Höhe von 70.074,35 Euro zur Verfügung.
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