Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt den vorzeitigen Maßnahmebeginn ab 01.01.2011 für
die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Fachkräften in der Jugendarbeit
über das Fachkräfteprogramm und die Jugendpauschale auf der Grundlage des
Beschlusses des Jugendhilfeausschusses Nr. 530/51/2010 vom 11.10.2010. Sachdarstellung, Begründung: Mit dem Schreiben des Ministeriums für
Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt vom 01.08.2010 erhielt der
Landkreis Börde die Mitteilung, dass der Landtag mit seinem Beschluss zum
Haushalt 2010/2011 die finanzielle Grundlage für Fortsetzung des Fachkräfteprogramms
bis zum Jahr 2013 gesichert hat. Hiernach stehen jährlich 3 Millionen Euro zur
Verfügung, welche entsprechend auf die in den Landkreisen und kreisfreien Städten
lebenden Kinder und Jugendlichen im Alter von 10 bis zum vollendeten 26.
Lebensjahr verteilt werden sollen. Die Berechnungsgrundlage ist der 31.12.2008
als Stichtag. Auf dieser Grundlage würde der Landkreis Börde eine Summe von
rund 230.000,00 Euro Landesmittel aus dem Fachkräfteprogramm für
Personalkostenförderung für das Jahr 2011 erhalten. Diese voraussichtliche
Zuweisung des Landes stellt im Vergleich zum Jahr 2010 eine Minderung der
bisherigen Förderung von rund 43.700,00 € dar. Der vorgenannte Fehlbetrag an Landesmitteln
wurde in der Haushaltsplanung für 2011 berücksichtigt und wird seitens des
Landkreises Börde über Eigenmittel und der Jugendpauschale (FAG-Mittel)
entsprechend ausgeglichen. Somit stellt der Landkreis für das Jahr 2011 eine
Gesamtsumme in Höhe von 414.400,00 € zur Gewährung von Zuwendungen für 33
Fachkräfte in der Jugendarbeit zur Verfügung. Zusammenfassend werden im Jahr 2011 somit
Zuwendungen in einem Gesamtumfang von 644.400 € zur Förderung von
Fachkräften (Personalkostenförderung) im Landkreis Börde eingesetzt. Zur Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der
Jugendeinrichtungen im Landkreis Börde mit Beginn des Jahres 2011 ist der
vorzeitige Maßnahmebeginn zum 01.01. notwendig, da der Landkreis zu diesem
Zeitpunkt voraussichtlich noch über keinen genehmigten Haushalt verfügen wird. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |