Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 515/80/2010  

 
 
Betreff: Antrag auf überplanmäßige Ausgaben in der Haushaltsstelle 87000 93000-Erwerb von Beteiligungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Wuttke
Hevekerl
Bäker AL Finanzverwaltungsamt
Federführend:Amt für Wirtschaftsförderung Beteiligt:Finanzverwaltungsamt
Bearbeiter/-in: Wuttke, Manja   
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Entscheidung
03.11.2010 
37. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen  (515/80/2010)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss beschließt  überplanmäßige Ausgaben in der Haushaltsstelle 87000.93000 „Erwerb von Beteiligungen“ in Höhe von 47.560,38 Euro zum Erwerb

von Geschäftsanteilen an der Kraftverkehrsgesellschaft mbH Börde-Bus  .

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Landkreis ist gemäß Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt vom 20. Januar 2005 Aufgabenträger des öffentlichen Straßenpersonennahverkehrs (ÖSPV). Für den südlichen Teil des Landkreises Börde obliegt die Durchführung dieser Aufgabe der Kraftverkehrsgesellschaft Börde-Bus mbH.

 

Gesellschafteranteile an der Kraftverkehrsgesellschaft mbH Börde-Bus (KVG Börde-Bus) haben der Landkreis Börde i. H. v. 95,30%, die Kraftverkehr Mundstock GmbH i. H. v. 2,35 %, die Firma Fuchs Omnibusreisen Oschersleben i. H. v. 1,57 % und die Kraftverkehrsgesellschaft mbH Braunschweig, Salzgitter i. H. v. 0,78 %.

 

Mit Beschluss vom 08.09.2010 beauftragte der Kreistag des Landkreises Börde die Verwaltung, die Geschäftsanteile der Kraftverkehr Mundstock GmbH an der Kraftverkehrsgesellschaft mbH Börde-Bus in der o.g. Höhe zu einem Betrag von 30.000,00 Euro und die Geschäftsanteile der Firma Günter Fuchs an der KVG Börde-Bus in der o.g. Höhe zu einem Betrag von 17.560,38 Euro zu erwerben.

 

Die Kraftverkehrsgesellschaft mbH Braunschweig hat dem Landkreis Börde noch keine abschließende Entscheidung über den Verkauf ihrer Geschäftsanteile an der KVG Börde-Bus mitgeteilt.

 

Da in der Haushaltsstelle 87000.93000 „Erwerb von Beteiligungen“ diese Mittel nicht in dieser Höhe eingeplant wurden, sind überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 47.560,38 Euro  notwendig. Die Deckung dieser überplanmäßigen Ausgabe soll aus der allgemeinen Rücklage erfolgen.

 

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

keine