Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
entfällt Sachdarstellung, Begründung: Der Kreistag hat mit Beschluss – Nr.
20 /203 / 2001 vom 18.04.2001 die Zuständigkeiten für die Stundung,
Niederschlagung und den Erlass von Ansprüchen des Landkreises Ohrekreis
geregelt. Über Entscheidungen des Landrates wird
der Kreisausschuss quartalsweise informiert. Im Zeitraum vom 01.01.2005 bis zum
31.03.2005 wurden 488 Forderungen durch die befristete bzw. unbefristete
Niederschlagung von Ansprüchen des Landkreises, mit einem Betrag von 110.766,96
EUR in Abgang gebracht. Die Summe gliedert sich auf die Ämter
wie in der Anlage dargestellt auf: Bei unbefristeten Niederschlagungen
ist eine Beibringung der Forderung dauernd ohne Erfolg, da hier z.B.
Gesamtvollstreckungen mangels Masse abgelehnt wurden, die Schuldner verstorben
sind, eine Ermittlung der Anschrift auch mit Unterstützung des
Einwohnermeldeamtes nicht möglich war, die wirtschaftlichen Verhältnisse des
Schuldners unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegen oder die Verjährung nach
dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechtes vorliegt, so dass eine
Vollstreckung nicht in Betracht kommen kann. Bei den befristet niedergeschlagenen
Ansprüchen wurden durch die Vollstreckung Pfändungsversuche unternommen, die
auf Grund der z.Zt. vorliegenden wirtschaftlichen Verhältnisse ohne Erfolg
waren. Teilweise haben die Schuldner eidesstattliche Versicherungen abgelegt,
die nach einem gewissen Zeitraum wieder überprüft werden. Gleichzeitig sind bei
den gemeldeten befristeten Niederschlagungen Weiterbefristungen dabei, da der
Zeitraum zur Überprüfung abgelaufen war und keine anderen wirtschaftlichen
Verhältnisse durch die Vollstreckung festgestellt wurden. Es erfolgt dann noch
einmal eine Überprüfung. Im I. Quartal wurden 20 Anträge auf
Stundung von Forderungen in Höhe von 303.067,01 EUR gestellt ( siehe Anlage ),
die auf Grund der z.Zt. vorliegenden wirtschaftlichen Verhältnisse vereinbart
wurden. Bei Bedarf liegen die Anträge im
Einzelnen zur Einsichtnahme in der Kämmerei vor. Finanzielle
Auswirkungen bei Investitionen Gesamtkosten der Maßnahme Jährliche Folgekosten Mittel bereits geplant Haushaltsstelle/-n Anlagen: Anlage zur Informationsvorlage
Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen des Landkreises Ohrekreis
im I. Quartal 2005 Amt Anzahl der
Vorgänge Betrag
in Euro Unbefristete Niederschlagungen Gesundheitsamt 7 177,70 Straßenverkehrsamt 72 5.240,69 Sozialamt 4 1.295,83
Ordnungsamt 9 1.949,43 ABKR 4 1.282,91 Bauordnungsamt 2 152,37 Veterinäramt 28 50.680,50 Kleinstbeträge 8 65,22 Umwandlung Befristung in Unbefristung 32 1.508,51 Summe 166 62.353,16 Befristete NiederschlagungenStraßenverkehrsamt 224 18.498,84 Jugendamt 3 4.293,42 Gesundheitsamt 3 104,04 Bauordnungsamt 8 1.067,47 ABKR 22 5.900,66 Ordnungsamt 22 1.355,78 Sozialamt 16 9.615,23 Umweltamt 24 7.578,36 Summe 322 48.413,80 Stundung von AnsprüchenJugendamt 6 1.744,14 Sozialamt 12 10.367,40 Kämmerei 1 290.529,47 Rettungsdienst 1 426,00 Summe 20 303.067,01 |
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