Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: entfällt Sachdarstellung, Begründung: Der Kreistag hat
mit Beschluss-Nr. 176/20/2008 vom 02.07.2008 die Zuständigkeiten für die
Stundung, Niederschlagung und den Erlass von Ansprüchen des Landkreises Börde
geregelt. Über
Entscheidungen des Landrates wird der Kreisausschuss quartalsweise informiert. Im Zeitraum vom
01.04.2010 – 30.06.2010 wurden Forderungen des Landkreises Börde in Höhe
von 479.504,64 € durch die befristete bzw. unbefristete Niederschlagung
in Abgang gebracht (siehe Anlage). Bei unbefristeten
Niederschlagungen ist eine Beitreibung der Forderung dauernd ohne Erfolg, da
hier z.B. Gesamtvollstreckungsverfahren mangels Masse abgelehnt wurden, die
Schuldner verstorben sind, eine Ermittlung der Anschrift auch mit Unterstützung
des Einwohnermeldeamtes nicht möglich war, die wirtschaftlichen Verhältnisse
des Schuldners unterhalb der Pfändungsgrenze liegen oder die Verjährung nach
dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vorliegt, so dass eine
Vollstreckung nicht in Betracht kommen kann. Bei befristet
niedergeschlagenen Ansprüchen wurden durch die Vollstreckung Pfändungsversuche
unternommen, die auf Grund der z.Zt. vorliegenden wirtschaftlichen Verhältnisse
ohne Erfolg waren. Teilweise haben die Schuldner eidesstattliche Versicherungen
geleistet, die nach eine gewissen Zeitraum wieder überprüft werden. Es handelt sich
bei den Niederschlagungen um folgende Forderungen: -
Rettungsdienstleistungen
- betroffenen Bürger sind nicht im Besitz einer Krankenversicherung, die
erbrachte Leistung kann aus privaten Mitteln nicht beglichen werden, eine
Vollstreckung für erbrachte Leistungen von Bürgern aus anderen Staaten ist
nicht möglich durch fehlende Abkommen mit den entsprechenden Ländern -
Sozialleistungen
– Bürger müssen nach Überprüfung des zuständigen Amtes die Überzahlungen
der Leistungen (Wohngeld, HLU u.s.w.) erstatten und sind aus wirtschaftlichen
Gründen nicht in der Lage -
Unterhaltsleistungen
– den Kinder zustehender Unterhalt kann durch unterhaltspflichtige
Elternteile aus wirtschaftlichen Gründen nicht erstattet werden -
Bußgelder
in den verschiedenen Bereichen wie Ordnungsamt, Veterinäramt und Amt für
Umweltschutz sowie bei bauordnungswiderrechtlichen Verstößen -
Straßenverkehrsamt
– Einnahmen aus Gebühren Führen von Fahrzeugen trotz fehlenden
Versicherungsschutz, Feststellung von Mängeln an Fahrzeugen, Stilllegungen von
Fahrzeugen Im II. Quartal
wurden Forderungen des Landkreises Börde in Höhe von 54.214,05 € auf
Grund der z.Zt. vorliegenden wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldner
gestundet (Anlage). Bei Bedarf liegen
die Anträge im Einzelnen zur Einsichtnahme in der Vollstreckung vor. Anlagen:
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