Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 496/20/2010  

 
 
Betreff: Information über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen des Landkreises Börde im II. Quartal 2010
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Plock
Bäker AL Finanzverwaltungsamt
Kluge
Federführend:Finanzverwaltungsamt Bearbeiter/-in: Plock, Gudrun
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Informationspflicht
11.08.2010 
34. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Info-vorl. II.Quart.2010

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

entfällt

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

Der Kreistag hat mit Beschluss-Nr. 176/20/2008 vom 02.07.2008 die Zuständigkeiten für die Stundung, Niederschlagung und den Erlass von Ansprüchen des Landkreises Börde geregelt.

 

Über Entscheidungen des Landrates wird der Kreisausschuss quartalsweise informiert.

 

Im Zeitraum vom 01.04.201030.06.2010 wurden Forderungen des Landkreises Börde in Höhe von 479.504,64 € durch die befristete bzw. unbefristete Niederschlagung in Abgang gebracht (siehe Anlage).

 

Bei unbefristeten Niederschlagungen ist eine Beitreibung der Forderung dauernd ohne Erfolg, da hier z.B. Gesamtvollstreckungsverfahren mangels Masse abgelehnt wurden, die Schuldner verstorben sind, eine Ermittlung der Anschrift auch mit Unterstützung des Einwohnermeldeamtes nicht möglich war, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners unterhalb der Pfändungsgrenze liegen oder die Verjährung nach dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vorliegt, so dass eine Vollstreckung nicht in Betracht kommen kann.

 

Bei befristet niedergeschlagenen Ansprüchen wurden durch die Vollstreckung Pfändungsversuche unternommen, die auf Grund der z.Zt. vorliegenden wirtschaftlichen Verhältnisse ohne Erfolg waren. Teilweise haben die Schuldner eidesstattliche Versicherungen geleistet, die nach eine gewissen Zeitraum wieder überprüft werden.

 

Es handelt sich bei den Niederschlagungen um folgende Forderungen:

-          Rettungsdienstleistungen - betroffenen Bürger sind nicht im Besitz einer Krankenversicherung, die erbrachte Leistung kann aus privaten Mitteln nicht beglichen werden, eine Vollstreckung für erbrachte Leistungen von Bürgern aus anderen Staaten ist nicht möglich durch fehlende Abkommen mit den entsprechenden Ländern

-          Sozialleistungen – Bürger müssen nach Überprüfung des zuständigen Amtes die Überzahlungen der Leistungen (Wohngeld, HLU u.s.w.) erstatten und sind aus wirtschaftlichen Gründen nicht  in der Lage

-          Unterhaltsleistungen – den Kinder zustehender Unterhalt kann durch unterhaltspflichtige Elternteile aus wirtschaftlichen Gründen nicht erstattet werden

-          Bußgelder in den verschiedenen Bereichen wie Ordnungsamt, Veterinäramt und Amt für Umweltschutz sowie bei bauordnungswiderrechtlichen Verstößen

-          Straßenverkehrsamt – Einnahmen aus Gebühren Führen von Fahrzeugen trotz fehlenden Versicherungsschutz, Feststellung von Mängeln an Fahrzeugen, Stilllegungen von Fahrzeugen

 

 

Im II. Quartal wurden Forderungen des Landkreises Börde in Höhe von 54.214,05 € auf Grund der z.Zt. vorliegenden wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldner gestundet

 (Anlage).

 

Bei Bedarf liegen die Anträge im Einzelnen zur Einsichtnahme in der Vollstreckung vor.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Info-vorl. II.Quart.2010 (5 KB)