Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: entfällt Sachdarstellung, Begründung: Gemäß § 5 Absatz
6 Ziffer 2 der Hauptsatzung des Landkreises Börde vom 12.07.2007 ist der
Landrat zuständig für die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben bis
zu 15.000,00 EUR. Anliegend sind
die getroffenen Entscheidung für die Zeit vom 01.04.2010 bis 30.06.2010 zu
über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit entsprechenden Deckungsquellen
dargestellt. Es handelt sich
um Anträge, denen auf Grund von Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit
zugestimmt wurde. Anlagen:
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