Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Kreistag stimmt der Änderung der Kreisgrenze im Rahmen des
Bodenordnungsverfahrens Sülldorf – Feldlage zu. Sachdarstellung, Begründung: Gemäß § 58 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz – FlurbG – können
Grenzen von Gemeinden bzw. Kreisen im Rahmen eines Bodenordnungsverfahrens geändert
werden, wenn es wegen der Flurbereinigung zweckmäßig ist. Durch das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte
-Flurneuordnungsbehörde- wurde mit Beschluss vom 22.08.2001, Az: 24.1-611 B1.13
- 0305 BÖ 07 / 08, die Durchführung des Flurneuordnungsverfahrens „Bodenordnung
Sülldorf (Ortslage), Landkreis Bördekreis 07“ „Bodenordnung
Sülldorf (Feldlage), Landkreis Bördekreis 08“ angeordnet. Durch das Verfahrensgebiet des Bodenordnungsverfahrens Sülldorf –
Feldlage verläuft die Grenze zwischen der Gemeinde Sülzetal (Gemarkung
Sülldorf) und der Gemeinde Bördeland (Gemarkung Welsleben). Diese Gemeindegrenze stellt zugleich die Kreisgrenze zwischen dem
Landkreis Börde und dem Salzlandkreis dar. Durch diese Grenze wird z.B. der Welsleber Weg geteilt, sodass sich der
Großteil des Weges in der Verwaltung der Gemeinde Sülzetal und ein kleinerer
Teil (ca. 42 m Wegelänge – direkt an der B 71) im Eigentum der Gemeinde
Bördeland befinden. Der Verlauf dieser Gemeinde- und zugleich Kreisgrenze soll durch das
Bodenordnungsverfahren in der Form geändert werden, dass die Unterhaltslast für
die beiden Wege bis zur B 71 vollständig bei der Gemeinde Sülzetal liegt. Das
zur Gemarkung Welsleben gehörende Gebiet soll flächengleich zwischen den beiden
Wegen ausgewiesen werden, sodass hier bei der Zuteilung der Flurstücke im
Rahmen der Bodenordnung eine besser zu bewirtschaftende, rechteckige Form
erreicht werden kann (siehe Anlage). Die Gemeinde Sülzetal hat bereits mit Beschluss - Nr. 27-1(II)10 vom
29.04.2010 der Änderung ihrer Grenze zugestimmt. Anlage - Landkreisgrenzenänderungskarte
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