Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 485/15/2010  

 
 
Betreff: Änderung der Kreisgrenze im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens Sülldorf - Feldlage
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Klein
Wendt
Herzig
Federführend:SG Kommunalaufsicht Bearbeiter/-in: Seifried, Marieluise
Beratungsfolge:
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
23.06.2010 
16. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (485/15/2010)
Anlagen:
Anlage_Vorlage_485

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stimmt der Änderung der Kreisgrenze im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens Sülldorf – Feldlage zu.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 58 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz – FlurbG – können Grenzen von Gemeinden bzw. Kreisen im Rahmen eines Bodenordnungsverfahrens geändert werden, wenn es wegen der Flurbereinigung zweckmäßig ist.

 

Durch das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte -Flurneuordnungsbehörde- wurde mit Beschluss vom 22.08.2001, Az: 24.1-611 B1.13 - 0305 BÖ 07 / 08, die Durchführung des Flurneuordnungsverfahrens

 

                        „Bodenordnung Sülldorf (Ortslage), Landkreis Bördekreis 07“

                        „Bodenordnung Sülldorf (Feldlage), Landkreis Bördekreis 08“

 

angeordnet.

 

Durch das Verfahrensgebiet des Bodenordnungsverfahrens Sülldorf – Feldlage verläuft die Grenze zwischen der Gemeinde Sülzetal (Gemarkung Sülldorf) und der Gemeinde Bördeland (Gemarkung Welsleben).

 

Diese Gemeindegrenze stellt zugleich die Kreisgrenze zwischen dem Landkreis Börde und dem Salzlandkreis dar.

 

Durch diese Grenze wird z.B. der Welsleber Weg geteilt, sodass sich der Großteil des Weges in der Verwaltung der Gemeinde Sülzetal und ein kleinerer Teil (ca. 42 m Wegelänge – direkt an der B 71) im Eigentum der Gemeinde Bördeland befinden.

 

Der Verlauf dieser Gemeinde- und zugleich Kreisgrenze soll durch das Bodenordnungsverfahren in der Form geändert werden, dass die Unterhaltslast für die beiden Wege bis zur B 71 vollständig bei der Gemeinde Sülzetal liegt. Das zur Gemarkung Welsleben gehörende Gebiet soll flächengleich zwischen den beiden Wegen ausgewiesen werden, sodass hier bei der Zuteilung der Flurstücke im Rahmen der Bodenordnung eine besser zu bewirtschaftende, rechteckige Form erreicht werden kann (siehe Anlage).

 

Die Gemeinde Sülzetal hat bereits mit Beschluss - Nr. 27-1(II)10 vom 29.04.2010 der Änderung ihrer Grenze zugestimmt.

 

 

Anlage

Anlage

 

- Landkreisgrenzenänderungskarte

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_Vorlage_485 (15 KB)