Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Beschlussvorschlag:
Die Geltungsdauer der „Richtlinie des Landkreises Börde über die Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen des Kreistages (Zuwendungsrichtlinie)“ vom 06.12.2007 wird unbefristet verlängert.
Sachdarstellung, Begründung:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 05.12.2007 die als Anlage 1. beigefügte „Zuwendungsrichtlinie“ beschlossen (Beschluss-Nr. 129/DIV/2007). Die Geltungsdauer der Richtlinie war begrenzt auf den Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2008.
Mit Beschluss des Kreistages vom 17.12.2008 (Beschluss-Nr. 300/BKT/2010) ist die Geltungsdauer des Richtlinie bis zum 31. Dezember 2009 verlängert worden.
In der Sitzung des Kreistages am 25.11.2009 ist – ohne förmlichen Beschluss – Einvernehmen darüber hergestellt worden, dass über Möglichkeiten einer Neugestaltung der Richtlinie mit den Fraktionsvorsitzenden beraten werden soll und dass die Richtlinie über den 31. Dezember 2009 hinaus gültig bleiben soll, bis zu einer neuen Beschlussfassung in einer der nächsten Sitzungen des Kreistages.
In der Folge sind die Fraktionen des Kreistages um Mitteilung von Änderungsvorstellungen gebeten worden. Bisher sind keine Änderungsvorstellungen eingegangen.
Zur Auslegung und Anwendung der Richtlinie dient verwaltungsintern der als Anlage 2. beigefügte Vermerk vom 10.05.2007, fortgeschrieben am 27.12.2009, in dem der Runderlass des MI vom 17.11.2009, die Rundverfügung des Landesverwaltungsamtes vom 27.03.2007 sowie die Berichte des Landesrechnungshofes vom Oktober 2006 und September 2009 inhaltlich berücksichtigt worden sind. Der Vermerk wird auch künftig jeweils neuen Erkenntnissen angepasst.
Der Kreisausschuss beantragte in seiner Sitzung am 16.06.2010 die unbefristete Verlängerung der Zuwendungsrichtlinie.
Anlagen: Anlage 1. : Zuwendungsrichtlinie vom 06.12.2007 Anlage 2. : Vermerk vom 10.05.2007/27.12.2009
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