Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 480/68/2010  

 
 
Betreff: Antrag auf eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 33310.94050
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bohnet
Suhr
Hoeft
Federführend:Amt für Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: Litzenberg, Elke
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Entscheidung
16.06.2010 
33. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen  (480/68/2010)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss stimmt der überplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle 33310.94050 - Kreismusikschule Oschersleben - in Höhe von insgesamt 70.000 € zu.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

 

Der Kreisausschuss ist nach § 5 Abs. 6 Punkt 2 der Hauptsatzung des Landkreises Börde zuständig für die Zustimmung zu nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben, deren Höhe im Einzelfall 15.000 Euro übersteigt und 100.000 Euro nicht übersteigt.

 

Am 12.03.2009 stellte der Landkreis Börde einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung in Höhe von 770.000,00 € im Rahmen des Konjunkturpakets II der Bundesrepublik Deutschland für die Sanierung der Kreismusikschule in Oschersleben.

 

Zur Förderung kultureller Projekte gemäß Zukunftsinvestitionsgesetz erhielt der Landkreis Börde für obige Liegenschaft im Wege der Projektförderung einen Zuschuss als nicht rückzahlbare Zuwendung. Nach einer Kürzung der in Aussicht gestellten Fördermittel um 5% belaufen sich die zuwendungsfähigen Gesamtkosten auf 731.500,00 €.

 

Die Sanierungsarbeiten umfassen u.a. die Umsetzung der Forderungen zum baulichen Brandschutz, Verbesserung des Schallschutzes und der energetischen Situation. So wird durch die Änderung der Raumzuschnitte im Innenbereich eine Verbesserung der Orientierung erreicht und durch den Anbau einer Fluchttreppe wird der zweite bauliche Rettungsweg gewährleistet. Die energetische Sanierung erfolgt über die nachträgliche Dämmung des Kellerfußbodens sowie der Außenwände im Dachgeschoss (Innendämmung). Die haustechnischen Anlagen werden komplett erneuert.

 

Am 01.03.2010 wurde fristgemäß mit den Arbeiten begonnen. Nach derzeitigem Bautenstand wird die umfassende Sanierung der Musikschule im August 2010 abgeschlossen sein.

 

Nachdem die Abrissarbeiten abgeschlossen und weitestgehend alle Gewerke beauftragt sind, zeigt sich ein finanzieller Mehrbedarf in Höhe von 70.000,00 €.

 

Nach den Abbrucharbeiten wurde festgestellt, dass durch konstruktive und bauliche Mängel des Altbaus ein erheblicher Mehraufwand erforderlich ist. So sind eine Vielzahl der Wände im Obergeschoss Fachwerkwände mit Lehmstakenausfachung oder als zweischaliges Mauerwerk ausgeführt. Der alte Bodenbelag war nur z. T. auf einer Spanplattenunterkonstruktion verlegt, ansonsten direkt auf der Dielung. Des Weiteren wurde festgestellt, dass eine frühere Fassadensanierung  mangelhaft ausgeführt wurde. Dies war zum Zeitpunkt der Planung nicht bekannt und auch nicht erkennbar.

 

Die Beseitigung der festgestellten Mängel erfolgt durch den Einbau einer Unterkonstruktion, welche die erforderliche Oberflächenqualität für die Bodenbeläge erfüllt und die Punktlasten der Klavierflügel aufnehmen kann. Für die Sanierung der Innenwände ist eine Leichtbaubekleidung vorgesehen, welche die wirtschaftlichste Variante gegenüber der Lehmputzsanierung darstellt. An der Außenfassade wird das lose Armierungsgewebe entfernt und fachgerecht erneuert.

 

Die Deckung für die außerplanmäßige Ausgabe ist gewährleistet aus den Haushaltsstellen:

1.)    27003.94000 – Förderschule Klein Oschersleben, Umsetzung Brandschutzkonzept, 50.000,00 Euro (Haushaltsausgaberest)

Die vollumfängliche Umsetzung der Anforderungen des baulichen Brandschutzes kann erst nach der Erarbeitung des Schulkonzeptes und der abschließenden Bestätigung durch alle Beteiligten fortgeführt werden. Im Haushaltsjahr 2010 wird daher nicht die gesamte Summe des Haushaltsausgaberestes benötigt.

2.)    88000-93200 – Allgemeines Grundvermögen, Erwerb des Grundstückes Parkplatz  Kreisvolkshochschule Haldensleben, 20.000,00 Euro

 

 

Die Verhandlungen mit der Grundstückseigentümerin waren bisher nicht erfolgreich. Mit einer sich aus einem Grundstückskaufvertrag ergebenen Zahlungsverpflichtung für diesen Grundstückskauf ist im Haushaltsjahr 2010 nicht mehr zu rechnen. Die Verhandlungen werden fortgesetzt und der Kaufpreis wird ggf. im Haushaltsplan 2011 berücksichtigt.

 

Aus den genannten Gründen ist die außerplanmäßige Ausgabe für die Musikschule Oschersleben unabweisbar. Für die Deckung stehen Mittel aus den angegebenen Haushaltsstellen zur Verfügung..