Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Kreisausschuss stimmt der überplanmäßigen Ausgabe in der
Haushaltsstelle 33310.94050 - Kreismusikschule Oschersleben - in Höhe von
insgesamt 70.000 € zu. Sachdarstellung, Begründung: Der
Kreisausschuss ist nach § 5 Abs. 6 Punkt 2 der Hauptsatzung des Landkreises
Börde zuständig für die Zustimmung zu nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen
Ausgaben, deren Höhe im Einzelfall 15.000 Euro übersteigt und 100.000 Euro
nicht übersteigt. Am 12.03.2009 stellte der Landkreis Börde einen Antrag auf Gewährung
einer Zuwendung in Höhe von 770.000,00 € im Rahmen des Konjunkturpakets
II der Bundesrepublik Deutschland für die Sanierung der Kreismusikschule in
Oschersleben. Zur Förderung kultureller Projekte gemäß Zukunftsinvestitionsgesetz
erhielt der Landkreis Börde für obige Liegenschaft im Wege der Projektförderung
einen Zuschuss als nicht rückzahlbare Zuwendung. Nach einer Kürzung der in
Aussicht gestellten Fördermittel um 5% belaufen sich die zuwendungsfähigen
Gesamtkosten auf 731.500,00 €. Die Sanierungsarbeiten umfassen u.a. die Umsetzung der Forderungen zum
baulichen Brandschutz, Verbesserung des Schallschutzes und der energetischen
Situation. So wird durch die Änderung der Raumzuschnitte im Innenbereich eine
Verbesserung der Orientierung erreicht und durch den Anbau einer Fluchttreppe
wird der zweite bauliche Rettungsweg gewährleistet. Die energetische Sanierung
erfolgt über die nachträgliche Dämmung des Kellerfußbodens sowie der Außenwände
im Dachgeschoss (Innendämmung). Die haustechnischen Anlagen werden komplett
erneuert. Am 01.03.2010 wurde fristgemäß mit den Arbeiten begonnen. Nach
derzeitigem Bautenstand wird die umfassende Sanierung der Musikschule im August
2010 abgeschlossen sein. Nachdem die Abrissarbeiten abgeschlossen und weitestgehend alle Gewerke
beauftragt sind, zeigt sich ein finanzieller Mehrbedarf in Höhe von 70.000,00
€. Nach den Abbrucharbeiten wurde festgestellt, dass durch konstruktive und
bauliche Mängel des Altbaus ein erheblicher Mehraufwand erforderlich ist. So
sind eine Vielzahl der Wände im Obergeschoss Fachwerkwände mit
Lehmstakenausfachung oder als zweischaliges Mauerwerk ausgeführt. Der alte
Bodenbelag war nur z. T. auf einer Spanplattenunterkonstruktion verlegt,
ansonsten direkt auf der Dielung. Des Weiteren wurde festgestellt, dass eine
frühere Fassadensanierung mangelhaft
ausgeführt wurde. Dies war zum Zeitpunkt der Planung nicht bekannt und auch
nicht erkennbar. Die Beseitigung der festgestellten Mängel erfolgt durch den Einbau einer
Unterkonstruktion, welche die erforderliche Oberflächenqualität für die
Bodenbeläge erfüllt und die Punktlasten der Klavierflügel aufnehmen kann. Für
die Sanierung der Innenwände ist eine Leichtbaubekleidung vorgesehen, welche
die wirtschaftlichste Variante gegenüber der Lehmputzsanierung darstellt. An
der Außenfassade wird das lose Armierungsgewebe entfernt und fachgerecht
erneuert. Die Deckung für die außerplanmäßige Ausgabe ist gewährleistet aus den
Haushaltsstellen: 1.)
27003.94000
– Förderschule Klein Oschersleben, Umsetzung Brandschutzkonzept,
50.000,00 Euro (Haushaltsausgaberest) Die vollumfängliche Umsetzung der Anforderungen
des baulichen Brandschutzes kann erst nach der Erarbeitung des Schulkonzeptes
und der abschließenden Bestätigung durch alle Beteiligten fortgeführt werden.
Im Haushaltsjahr 2010 wird daher nicht die gesamte Summe des
Haushaltsausgaberestes benötigt. 2.)
88000-93200
– Allgemeines Grundvermögen, Erwerb des Grundstückes Parkplatz Kreisvolkshochschule Haldensleben, 20.000,00
Euro Die Verhandlungen mit der
Grundstückseigentümerin waren bisher nicht erfolgreich. Mit einer sich aus
einem Grundstückskaufvertrag ergebenen Zahlungsverpflichtung für diesen
Grundstückskauf ist im Haushaltsjahr 2010 nicht mehr zu rechnen. Die
Verhandlungen werden fortgesetzt und der Kaufpreis wird ggf. im Haushaltsplan
2011 berücksichtigt. Aus den genannten Gründen ist die außerplanmäßige Ausgabe für die
Musikschule Oschersleben unabweisbar. Für die Deckung stehen Mittel aus den
angegebenen Haushaltsstellen zur Verfügung.. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||