Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0DI/124/2005  

 
 
Betreff: Naturschutzgebiet "Ohre-Drömling" - Verordnungsverfahren -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bredthauer
Federführend:Dezernat I Bearbeiter/-in: Bredthauer, Dietrich
Beratungsfolge:
4. WP Umwelt- und Wirtschaftsausschuss LK Ohrekreis Entscheidung
17.02.2005 
5. ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen     

Siehe Seite 2

I.    1.   Der Umwelt- und Wirtschaftsausschuss billigt und unterstützt die auf den sachgerechten

Ausgleich unterschiedlicher Nutzungsanforderungen an das Verbandsgebiet gerichtete Tätigkeit des Zweckverbandes “Naturschutzprojekt Drömling Sachsen-Anhalt”.

 

2.   Der Umwelt- und Wirtschaftsausschuss anerkennt die Tätigkeit der Verbandsvertreter

des Landkreises Ohrekreis in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes “Natur-schutzprojekt Drömling Sachsen-Anhalt”.

 

II.   Der Umwelt- und Wirtschaftsausschuss billigt die zugleich für den Landkreis Ohrekreis durch den Landkreis Bördekreis, Untere Naturschutzbehörde, im Rahmen der Beteiligung der Trä-ger öffentlicher Belange in dem Verfahren zum Erlass einer Verordnung über das Natur-schutzgebiet “Ohre-Drömling” abgegebene Stellungnahme vom 30.11.2004.

 

III.   Der Umwelt- und Wirtschaftsausschuss fordert die Obere Naturschutzbehörde auf, unter An-erkennung und Würdigung der bisher weitestgehend im Einklang mit gesetzlichen Bestim-mungen und fachlichen Anforderungen stattgefundenen Entwicklung und hierauf begründe-ter schutzwürdiger Vertrauenspositionen

 

1.   die im Rahmen des Beteiligungs-/Anhörungsverfahrens als Bestandteil des Verfahrens zum Erlass einer Verordnung über das Naturschutzgebiet “Ohre-Drömling” vorgetragenen Einwendungen, Bedenken, Anregungen und Hinweise in die Abwägung umfassend ein-zubeziehen, sachgerecht zu würdigen, entsprechend ihrer Bedeutung untereinander und mit Belangen des Naturschutzes abzuwägen und entgegenstehende Belange zu sach- und interessengerechten sowie angemessenen Ausgleichen zu führen und entsprechend in den Bestimmungen der Verordnung zu berücksichtigen,

 

2.   nach Erlass der Verordnung

 

a)   von den gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Regelungsmöglichkeiten der Ertei-lung von Erlaubnissen und Befreiungen mit Nebenbestimmungen Gebrauch zu machen, um für Betroffene, insbesondere für landwirtschaftliche Unternehmen unter Berücksichtigung von Gesichtspunkten des Bestandsschutzes und des erweiterten Bestandsschutzes existenzgefährdende Konfliktlagen zu vermeiden,

 

b)   sicherzustellen, dass Entscheidungen unter Verringerung des Verwaltungsaufwandes auf den unumgänglich notwendigen Umfang zeitnah und mit umfassender Kenntnis örtlicher und wirtschaftlicher Verhältnisse getroffen und hierbei vorrangig Möglichkei-ten vertraglicher und eigenverantwortlicher Regelungen genutzt werden.

 

IV.  Der Beschluss zu Ziffer III. ist dem Kreistag und der verfahrensführenden Behörde zur Kenntnis zu geben.

 

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Wegen der Sachdarstellung und Begründung wird auf die Ergebnisse der Beratungen des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses am 02. Und am 06.12.2004 sowie des Informationsgesprächs am 03.02.2005 verwiesen.

 

Mit dem Beschlussvorschlag wird Anregungen der Abg. Dr. Schrader und Dettmer entsprochen.

 

Weitere Erläuterungen erfolgen mündlich in der Sitzung.

Anlagen:

Anlagen: