Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
I. 1. Der Umwelt- und Wirtschaftsausschuss billigt und unterstützt die auf den sachgerechten Ausgleich unterschiedlicher Nutzungsanforderungen an das Verbandsgebiet gerichtete Tätigkeit des Zweckverbandes “Naturschutzprojekt Drömling Sachsen-Anhalt”. 2. Der Umwelt- und Wirtschaftsausschuss
anerkennt die Tätigkeit der Verbandsvertreter des
Landkreises Ohrekreis in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes
“Natur-schutzprojekt Drömling Sachsen-Anhalt”. II. Der Umwelt- und Wirtschaftsausschuss billigt
die zugleich für den Landkreis Ohrekreis durch den Landkreis Bördekreis, Untere
Naturschutzbehörde, im Rahmen der Beteiligung der Trä-ger öffentlicher Belange
in dem Verfahren zum Erlass einer Verordnung über das Natur-schutzgebiet
“Ohre-Drömling” abgegebene Stellungnahme vom 30.11.2004. III. Der Umwelt- und Wirtschaftsausschuss fordert
die Obere Naturschutzbehörde auf, unter An-erkennung und Würdigung der bisher
weitestgehend im Einklang mit gesetzlichen Bestim-mungen und fachlichen
Anforderungen stattgefundenen Entwicklung und hierauf begründe-ter schutzwürdiger
Vertrauenspositionen 1. die im Rahmen des
Beteiligungs-/Anhörungsverfahrens als Bestandteil des Verfahrens zum Erlass
einer Verordnung über das Naturschutzgebiet “Ohre-Drömling” vorgetragenen
Einwendungen, Bedenken, Anregungen und Hinweise in die Abwägung umfassend
ein-zubeziehen, sachgerecht zu würdigen, entsprechend ihrer Bedeutung
untereinander und mit Belangen des Naturschutzes abzuwägen und entgegenstehende
Belange zu sach- und interessengerechten sowie angemessenen Ausgleichen zu
führen und entsprechend in den Bestimmungen der Verordnung zu berücksichtigen, 2. nach Erlass der Verordnung a) von den gesetzlichen und
verordnungsrechtlichen Regelungsmöglichkeiten der Ertei-lung von Erlaubnissen
und Befreiungen mit Nebenbestimmungen Gebrauch zu machen, um für Betroffene,
insbesondere für landwirtschaftliche Unternehmen unter Berücksichtigung von
Gesichtspunkten des Bestandsschutzes und des erweiterten Bestandsschutzes
existenzgefährdende Konfliktlagen zu vermeiden, b) sicherzustellen, dass Entscheidungen unter
Verringerung des Verwaltungsaufwandes auf den unumgänglich notwendigen Umfang
zeitnah und mit umfassender Kenntnis örtlicher und wirtschaftlicher
Verhältnisse getroffen und hierbei vorrangig Möglichkei-ten vertraglicher und
eigenverantwortlicher Regelungen genutzt werden. IV. Der Beschluss zu Ziffer III. ist dem Kreistag
und der verfahrensführenden Behörde zur Kenntnis zu geben. Sachdarstellung, Begründung: Wegen der Sachdarstellung und
Begründung wird auf die Ergebnisse der Beratungen des Umwelt- und
Wirtschaftsausschusses am 02. Und am 06.12.2004 sowie des Informationsgesprächs
am 03.02.2005 verwiesen. Mit dem Beschlussvorschlag wird
Anregungen der Abg. Dr. Schrader und Dettmer entsprochen. Weitere Erläuterungen erfolgen
mündlich in der Sitzung. Anlagen: |
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