Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 466/BKT/2010  

 
 
Betreff: Vorschlagsliste der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für die Kammern bzw. Senate für Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Sachsen-Anhalt Neuberufung zum 1. Juni 2010
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Rexhi
Kluge, J.
Federführend:Büro Kreistag/Wahlen Bearbeiter/-in: Rexhi, Yvonne
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Informationspflicht
26.05.2010 
32. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (466/BKT/2010)
Anlagen:
Anlage zur Informationsvorlage 466/BKT/2010 - Auszug aus dem SGG

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss nimmt zur Kenntnis, dass

 

Frau        Bartsch, Andrea               geb. 1960        Wohnort:     Stadt Wanzleben-Börde

Herr        Busch, Jens                       geb. 1969        Wohnort:     Gemeinde Eilsleben, OT Wormsdorf

Frau        Langenfeld, Christel         geb. 1946        Wohnort:     Gemeinde Hohe Börde, OT Groß Santerleben

Frau        Liebrecht, Beate                geb. 1978        Wohnort:     Gemeinde Niedere Börde, OT Gersdorf

Frau        Möller, Gabriele                geb. 1946        Wohnort:     Gemeinde Colbitz

Frau        Müller, Karin                     geb. 1973        Wohnort:     Gemeinde Hohe Börde, OT Bebertal

Herr        Neum, Werner                   geb. 1940        Wohnort:     Gemeinde Wefensleben

Frau        Neumerkel, Helga             geb. 1949        Wohnort:     Gemeinde Niedere Börde, OT Vahldorf

Herr        Schiefer, Arnold               geb. 1959        Wohnort:     Stadt Haldensleben

Frau        Tobisch, Hannelore         geb. 1953        Wohnort:     Gemeinde Am Großen Bruch

 

zur Wahl der ehrenamtlichen Richter und Richterinnen für die Kammern bzw. Senate für Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes der Sozialgerichts-barkeit des Landes Sachsen-Anhalt vorgeschlagenen wurden.

 

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Die Berufung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter für die Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes soll zum 1. Juni 2010 erfolgen.

In den bei den Sozialgerichten bzw. dem Landessozialgericht zu bildenden Kammern bzw. Senaten (§§ 10 Absatz 1 Satz 1, 31 Absatz 1 Satz 1 des Sozialgerichtsgesetzes <SGG> in der Fassung des 7. SGGÄndG) wirken ehrenamtliche Richter aus den Vorschlagslisten der Kreise und kreisfreien Städte mit (§§ 12 Absatz 5 Satz 2, 33 Satz 2 SGG).

Mit Schreiben des Präsidenten des Landessozialgerichtes Sachsen-Anhalt vom 04.01.2010 wurde der Landkreis Börde auf sein Vorschlagsrecht hingewiesen.

 

Die Zahl der zu benennenden Personen liegt mindestens bei fünf, sollte den bestehenden Bedarf jedoch möglichst übersteigen, damit eine sachgerechte Auswahl getroffen werden kann.

Des Weiteren wurde der Landkreis Börde fernmündlich gebeten eine höhere Anzahl, als die erforderlichen 5 zu benennen, da nicht jeder Landkreis bzw. jede kreisfreie Stadt vom Vorschlagsrecht Gebrauch gemacht hat.

 

Durch den Präsidenten des Landessozialgerichtes Sachsen-Anhalt wurden folgende Hinweise gegeben:

-          Die erneute Berufung von ehrenamtlichen Richtern ist zulässig und ausdrücklich erwünscht.

-          Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter sollen gem. § 16 Absatz 6 SGG im Bezirk des Sozialgerichts wohnen oder beschäftigt sein.

-          Personen, die beruflich mit Angelegenheiten der Sozialhilfe oder des Asylbewerberleistungsgesetzes befasst sind sollten nicht benannt werden.

-          Dem zu übersendenden Personalbogen ist weiterhin die Erklärung im Sinne des

§ 44 a DRiG (Staatssicherheitsdienst) unterschrieben beizufügen.

 

Die bisher als ehrenamtliche Richter/innen tätigen Personen wurden fernmündlich sowie mit Schreiben vom 08.04.2010 gebeten ihre Bereitschaft zur Wiederwahl zu bekunden.

Danach erklärten sich vier der ehemaligen fünf ehrenamtlichen Richter/innen zu einer erneuten Wahl bereit.

 

Am 16.09.2009 beschloss der Kreistag die Vorschlagsliste mit 50 Interessenten für die Wahl der ehrenamtlichen Richter/innen am Verwaltungsgericht Magdeburg (VG MD) (Beschluss 366/BKT/2009).

Aus dieser Liste wurden lediglich 20 ehrenamtliche Richter/innen durch den Wahlausschuss des VG MD gewählt.

Aus den Reihen der Vorgeschlagenen jedoch nicht Gewählten wurden weitere sechs Personen ausgewählt, die zur Wahl der ehrenamtlichen Richter/innen am Sozialgericht Magdeburg bzw. am Landessozialgericht in Halle vorgeschlagen worden.

 

Alle Vorgeschlagenen sind Deutsche und haben das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet (§ 16 Absatz 1 SGG). Keiner der Vorgeschlagenen ist vom Amt des ehrenamtlichen Richters im Sinne des § 17 Absatz 1 SGG ausgeschlossen.

Ebenso wurde von allen vorgeschlagenen Personen die Erklärung im Sinne des § 44 a DRiG unterschrieben.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

-          Vorschlagliste mit vollständigen Angaben zur Person

-          Auszug aus dem Sozialgerichtsgesetz (SGG)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 2 Anlage zur Informationsvorlage 466/BKT/2010 - Auszug aus dem SGG (26 KB)