Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Kreisausschuss nimmt zur Kenntnis, dass Frau Bartsch, Andrea geb. 1960 Wohnort: Stadt Wanzleben-Börde Herr Busch, Jens geb. 1969 Wohnort: Gemeinde Eilsleben, OT Wormsdorf Frau Langenfeld, Christel geb. 1946 Wohnort: Gemeinde
Hohe Börde, OT Groß Santerleben Frau Liebrecht, Beate geb. 1978 Wohnort: Gemeinde Niedere Börde, OT Gersdorf Frau Möller, Gabriele geb. 1946 Wohnort: Gemeinde Colbitz Frau Müller, Karin geb. 1973 Wohnort: Gemeinde Hohe Börde, OT Bebertal Herr Neum, Werner geb. 1940 Wohnort: Gemeinde Wefensleben Frau Neumerkel, Helga geb. 1949 Wohnort: Gemeinde Niedere Börde, OT Vahldorf Herr Schiefer, Arnold geb. 1959 Wohnort: Stadt Haldensleben Frau Tobisch, Hannelore geb. 1953 Wohnort: Gemeinde Am Großen Bruch zur Wahl der ehrenamtlichen Richter und Richterinnen für die Kammern bzw. Senate für Angelegenheiten der Sozialhilfe und
des Asylbewerberleistungsgesetzes der Sozialgerichts-barkeit des Landes
Sachsen-Anhalt vorgeschlagenen wurden. Sachdarstellung, Begründung: Die Berufung
ehrenamtlicher Richterinnen und Richter für die Angelegenheiten der Sozialhilfe
und des Asylbewerberleistungsgesetzes soll zum 1. Juni 2010 erfolgen. In den bei
den Sozialgerichten bzw. dem Landessozialgericht zu bildenden Kammern bzw.
Senaten (§§ 10 Absatz 1 Satz 1, 31 Absatz 1 Satz 1 des Sozialgerichtsgesetzes
<SGG> in der Fassung des 7. SGGÄndG) wirken ehrenamtliche Richter aus den
Vorschlagslisten der Kreise und kreisfreien Städte mit (§§ 12 Absatz 5 Satz 2,
33 Satz 2 SGG). Mit
Schreiben des Präsidenten des Landessozialgerichtes Sachsen-Anhalt vom
04.01.2010 wurde der Landkreis Börde auf sein Vorschlagsrecht hingewiesen. Die Zahl der
zu benennenden Personen liegt mindestens bei fünf, sollte den bestehenden
Bedarf jedoch möglichst übersteigen, damit eine sachgerechte Auswahl getroffen
werden kann. Des Weiteren
wurde der Landkreis Börde fernmündlich gebeten eine höhere Anzahl, als die
erforderlichen 5 zu benennen, da nicht jeder Landkreis bzw. jede kreisfreie
Stadt vom Vorschlagsrecht Gebrauch gemacht hat. Durch den
Präsidenten des Landessozialgerichtes Sachsen-Anhalt wurden folgende Hinweise
gegeben: -
Die
erneute Berufung von ehrenamtlichen Richtern ist zulässig und ausdrücklich erwünscht. -
Die
ehrenamtlichen Richterinnen und Richter sollen gem. § 16 Absatz 6 SGG im Bezirk
des Sozialgerichts wohnen oder beschäftigt sein. -
Personen,
die beruflich mit Angelegenheiten der Sozialhilfe oder des Asylbewerberleistungsgesetzes
befasst sind sollten nicht
benannt werden. -
Dem zu
übersendenden Personalbogen ist weiterhin die Erklärung im Sinne des § 44 a DRiG (Staatssicherheitsdienst)
unterschrieben beizufügen. Die bisher
als ehrenamtliche Richter/innen tätigen Personen wurden fernmündlich sowie mit
Schreiben vom 08.04.2010 gebeten ihre Bereitschaft zur Wiederwahl zu bekunden. Danach
erklärten sich vier der ehemaligen fünf ehrenamtlichen Richter/innen zu einer
erneuten Wahl bereit. Am 16.09.2009 beschloss der Kreistag die Vorschlagsliste mit 50
Interessenten für die Wahl der ehrenamtlichen Richter/innen am
Verwaltungsgericht Magdeburg (VG MD) (Beschluss 366/BKT/2009). Aus dieser Liste wurden lediglich 20
ehrenamtliche Richter/innen durch den Wahlausschuss des VG MD gewählt. Aus den Reihen der Vorgeschlagenen jedoch
nicht Gewählten wurden weitere sechs Personen ausgewählt, die zur Wahl der
ehrenamtlichen Richter/innen am Sozialgericht Magdeburg bzw. am
Landessozialgericht in Halle vorgeschlagen worden. Alle
Vorgeschlagenen sind Deutsche und haben das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet
(§ 16 Absatz 1 SGG). Keiner der Vorgeschlagenen ist vom Amt des ehrenamtlichen
Richters im Sinne des § 17 Absatz 1 SGG ausgeschlossen. Ebenso
wurde von allen vorgeschlagenen Personen die Erklärung im Sinne des § 44 a DRiG
unterschrieben. Anlagen: -
Vorschlagliste mit vollständigen Angaben zur Person -
Auszug aus dem Sozialgerichtsgesetz (SGG)
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