Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt die Teilnahme am Teilentschuldungsprogramm des
Landes Sachsen-Anhalt (STARK II) und stimmt der Vereinbarung zur
Konsolidierungspartnerschaft zu. Sachdarstellung, Begründung: Zur Verringerung
der kommunalen Verschuldung hat das Land Sachsen-Anhalt ein Förderprogramm zur
Teilentschuldung der kommunalen Finanzhaushalte (STARK II) über die Investitionsbank
Sachsen-Anhalt (IB) für die Jahre 2010
bis 2014 aufgelegt. Die Teilnahme an diesem Förderprogramm ist freiwillig. Das
Merkblatt zum Förderprogramm ist als Anlage 1 beigefügt. Bei der Teilnahme
am Förderprogramm werden Kredite, deren Zinsbindung in den Jahren 2010 bis 2014
ausläuft, durch die IB umgeschuldet. Dabei werden 30 % des Restdarlehens aus
den Fördermitteln sofort getilgt, für den Restbetrag wird ein zinsverbilligtes
Annuitätendarlehen mit einer Laufzeit von 10 Jahren gewährt. Danach ist das
Darlehen vollständig zurückgezahlt. Die
Vergabegrundsätze für das Förderprogramm STARK II sind als Anlage 2 beigefügt. Der Landkreis Börde
kann im Rahmen dieses Förderprogramms maximal Darlehen in Höhe von 16.617.015
EUR umschulden. Da im Zeitraum 2010 bis 2014 nur 9 Kredite in Höhe von
14.946.929,29 EUR zur Umschuldung fällig werden, bleibt der Landkreis unter dem
Gesamtvolumen. Auf Grund der Kreditstruktur des Landkreises ergeben sich bei
der Umschuldung mit Inanspruchnahme der Fördermittel während der 10 Jahre
Restlaufzeit zusätzliche Einsparungen beim Schuldendienst, es kommt zu einer
Reduzierung der Zinsenausgaben und einer Erhöhung der Tilgungsausgaben. Über die
Teilnahme am Förderprogramm muss der Kreistag entscheiden, da für die Bewilligung
der Fördermittel eine Vereinbarung zur Konsolidierungspartnerschaft als Anlage
zum Darlehensvertrag geschlossen wird. Darin muss sich der Landkreis zur
Einhaltung bestimmter Indikatoren für die Laufzeit der geförderten Darlehen
verpflichten. Die Vereinbarung ist als
Anlage 3 beigefügt. Bei Nichteinhaltung der Indikatoren muss ein höherer
Zinssatz gezahlt werden. Die Indikatoren
mit Zielwertfestlegung per 31.12.2009 bei den Krediten je Einwohner in Höhe von
262,75 EUR und der Schuldendienstquote in Höhe von 6,40 % können auch für die
Folgejahre eingehalten werden. Die Zuführungsquote zum Vermögenshaushalt aus
dem Jahresabschluss 2009 in Höhe von 289,44 % eine Ausnahme und kann nicht als
Zielwert für die Zukunft erreicht werden. Der Zielwert muss hier bei 100 %
liegen, d. h. die Tilgung muss durch Einnahmen des Verwaltungshaushaltes
finanziert werden. Bei der Haushaltslage des Landkreises sind weitere
Zuführungen nur in geringem Umfang möglich, die Zuführungsquote im Finanzplan
liegt bei 100 % bis 120 %. Anlagen: Anlage 1 – Merkblatt zum Förderprogramm STARK II Anlage 2 – Vergabegrundsätze für STARK II Anlage 3 – Vereinbarung zur Konsolidierungspartnerschaft
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