Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 468/20/2010  

 
 
Betreff: Teilnahme des Landkreises am Teilentschuldungsprogramm (STARK II) des Landes Sachsen-Anhalt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker AL Finanzverwaltungsamt
Kluge
Federführend:Finanzverwaltungsamt Bearbeiter/-in: Bäker, Ines
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
26.05.2010 
32. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (468/20/2010)
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
23.06.2010 
16. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (468/20/2010)
Anlagen:
Merkblatt
Vergabegrundsätze
Anlage 2
1_Version_vom_05052010

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Teilnahme am Teilentschuldungsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt (STARK II) und stimmt der Vereinbarung zur Konsolidierungspartnerschaft zu.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Zur Verringerung der kommunalen Verschuldung hat das Land Sachsen-Anhalt ein Förderprogramm zur Teilentschuldung der kommunalen Finanzhaushalte (STARK II) über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)  für die Jahre 2010 bis 2014 aufgelegt. Die Teilnahme an diesem Förderprogramm ist freiwillig. Das Merkblatt zum Förderprogramm ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Bei der Teilnahme am Förderprogramm werden Kredite, deren Zinsbindung in den Jahren 2010 bis 2014 ausläuft, durch die IB umgeschuldet. Dabei werden 30 % des Restdarlehens aus den Fördermitteln sofort getilgt, für den Restbetrag wird ein zinsverbilligtes Annuitätendarlehen mit einer Laufzeit von 10 Jahren gewährt. Danach ist das Darlehen vollständig zurückgezahlt.  Die Vergabegrundsätze für das Förderprogramm STARK II sind als Anlage 2 beigefügt.

 

Der Landkreis Börde kann im Rahmen dieses Förderprogramms maximal Darlehen in Höhe von 16.617.015 EUR umschulden. Da im Zeitraum 2010 bis 2014 nur 9 Kredite in Höhe von 14.946.929,29 EUR zur Umschuldung fällig werden, bleibt der Landkreis unter dem Gesamtvolumen. Auf Grund der Kreditstruktur des Landkreises ergeben sich bei der Umschuldung mit Inanspruchnahme der Fördermittel während der 10 Jahre Restlaufzeit zusätzliche Einsparungen beim Schuldendienst, es kommt zu einer Reduzierung der Zinsenausgaben und einer Erhöhung der Tilgungsausgaben.

 

Über die Teilnahme am Förderprogramm muss der Kreistag entscheiden, da für die Bewilligung der Fördermittel eine Vereinbarung zur Konsolidierungspartnerschaft als Anlage zum Darlehensvertrag geschlossen wird. Darin muss sich der Landkreis zur Einhaltung bestimmter Indikatoren für die Laufzeit der geförderten Darlehen verpflichten.  Die Vereinbarung ist als Anlage 3 beigefügt. Bei Nichteinhaltung der Indikatoren muss ein höherer Zinssatz gezahlt werden.

 

Die Indikatoren mit Zielwertfestlegung per 31.12.2009 bei den Krediten je Einwohner in Höhe von 262,75 EUR und der Schuldendienstquote in Höhe von 6,40 % können auch für die Folgejahre eingehalten werden. Die Zuführungsquote zum Vermögenshaushalt aus dem Jahresabschluss 2009 in Höhe von 289,44 % eine Ausnahme und kann nicht als Zielwert für die Zukunft erreicht werden. Der Zielwert muss hier bei 100 % liegen, d. h. die Tilgung muss durch Einnahmen des Verwaltungshaushaltes finanziert werden. Bei der Haushaltslage des Landkreises sind weitere Zuführungen nur in geringem Umfang möglich, die Zuführungsquote im Finanzplan liegt bei 100 % bis 120 %.

 

 

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

Anlage 1 – Merkblatt zum Förderprogramm STARK II

Anlage 2 – Vergabegrundsätze für STARK II 

Anlage 3 – Vereinbarung zur Konsolidierungspartnerschaft 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Merkblatt (151 KB)    
Anlage 2 2 Vergabegrundsätze (138 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 2 (361 KB)    
Anlage 4 4 1_Version_vom_05052010 (19 KB)