Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: entfällt Sachdarstellung, Begründung: Gemäß § 5 Abs. 6 Ziffer 2 der Hauptsatzung des Landkreises Börde vom
12.07.2007 ist der Landrat zuständig für die Zustimmung zu über- und
außerplanmäßigen Ausgaben bis zu einer Höhe von 15.000,00 €. Anliegen sind die getroffenen Entscheidungen für die Zeit vom 01.01.2010
– 31.03.2010 zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit entsprechenden
Deckungsquellen dargestellt. Es handelt sich um Anträge, denen auf Grund von Unvorhersehbarkeit und
Unabweisbarkeit zugestimmt wurde. Anlage: Anlagen:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||