Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 462/20/2010  

 
 
Betreff: Information über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen des Landkreises Börde im I. Quartal 2010
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Plock
Bäker AL Finanzverwaltungsamt
Kluge
Federführend:Finanzverwaltungsamt Beteiligt:Dezernat I
Bearbeiter/-in: Plock, Gudrun   
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Informationspflicht
26.05.2010 
32. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (462/20/2010)
Anlagen:
Anlage Info-vorlage Niederschl.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

entfällt

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Kreistag hat mit Beschluss-Nr. 176/20/2008 vom 02.07.2008 die Zuständigkeiten für die Stundung, Niederschlagung und den Erlass von Ansprüchen des Landkreises Börde geregelt.

 

Über Entscheidungen des Landrates wird der Kreisausschuss quartalsweise informiert.

 

Im Zeitraum vom 01.01.201031.03.2010 wurden Forderungen des Landkreises Börde  in Höhe von 295.235,95 € durch die befristete bzw. unbefristete Niederschlagung in Abgang gebracht (siehe Anlage 1).

 

Bei unbefristeten Niederschlagungen ist eine Beitreibung der Forderung dauernd ohne Erfolg, da hier z.B. Gesamtvollstreckungsverfahren mangels Masse abgelehnt wurden, die Schuldner verstorben sind, eine Ermittlung der Anschrift auch mit Unterstützung des Einwohnermeldeamtes nicht möglich war, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners unterhalb der Pfändungsgrenze liegen oder die Verjährung nach dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldners vorliegt, so dass eine Vollstreckung nicht in Betracht kommen kann.

 

Bei befristet niedergeschlagenen Ansprüchen wurden durch die Vollstreckung Pfändungsversuche unternommen, die auf Grund der z.Zt. vorliegenden wirtschaftlichen Verhältnisse ohne Erfolg waren. Teilweise haben die Schuldner eidesstattliche Versicherungen geleistet, die nach einem gewissen Zeitraum wieder überprüft werden.

 

Im I. Quartal wurden Forderungen des Landkreises Börde in Höhe von 89.441,93 € auf Grund der z.Zt. vorliegenden wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldner gestundet (Anlage 1).

 

Bei Bedarf liegen die Anträge im Einzelnen zur Einsichtnahme in der Vollstreckung vor.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage Info-vorlage Niederschl. (5 KB)