Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: entfällt Sachdarstellung, Begründung: Der Kreistag hat mit Beschluss-Nr. 176/20/2008 vom 02.07.2008 die
Zuständigkeiten für die Stundung, Niederschlagung und den Erlass von Ansprüchen
des Landkreises Börde geregelt. Über Entscheidungen des Landrates wird der Kreisausschuss quartalsweise
informiert. Im Zeitraum vom 01.01.2010 – 31.03.2010 wurden Forderungen des
Landkreises Börde in Höhe von 295.235,95
€ durch die befristete bzw. unbefristete Niederschlagung in Abgang
gebracht (siehe Anlage 1). Bei unbefristeten Niederschlagungen ist eine Beitreibung der Forderung
dauernd ohne Erfolg, da hier z.B. Gesamtvollstreckungsverfahren mangels Masse
abgelehnt wurden, die Schuldner verstorben sind, eine Ermittlung der Anschrift
auch mit Unterstützung des Einwohnermeldeamtes nicht möglich war, die
wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners unterhalb der Pfändungsgrenze
liegen oder die Verjährung nach dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldners
vorliegt, so dass eine Vollstreckung nicht in Betracht kommen kann. Bei befristet niedergeschlagenen Ansprüchen wurden durch die
Vollstreckung Pfändungsversuche unternommen, die auf Grund der z.Zt.
vorliegenden wirtschaftlichen Verhältnisse ohne Erfolg waren. Teilweise haben
die Schuldner eidesstattliche Versicherungen geleistet, die nach einem gewissen
Zeitraum wieder überprüft werden. Im I. Quartal wurden Forderungen des Landkreises Börde in Höhe von
89.441,93 € auf Grund der z.Zt. vorliegenden wirtschaftlichen Verhältnisse
der Schuldner gestundet (Anlage 1). Bei Bedarf liegen die Anträge im Einzelnen zur Einsichtnahme in der
Vollstreckung vor. Anlagen:
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