Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt
die Satzung über Schulbezirke und Schuleinzugsbereiche für allgemeinbildende
Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde. Sachdarstellung,
Begründung: Gemäß § 41 Abs. 1 und 2 Schulgesetz des Landes
Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) legt der Landkreis Börde als Schulträger für seine
Schulen mit Zustimmung der Schulbehörde Schulbezirke und Schuleinzugsbereiche
fest. Nachdem die Mittelfristige Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2009/10 bis 2013/14 mit Prognose für die Schuljahre 2014/15 bis 2018/19 von der Schulbehörde genehmigt ist, macht sich die Erstellung einer Satzung über Schulbezirke und Schuleinzugsbereiche für den Landkreis Börde erforderlich. Der Landkreis Börde ist Schulträger der Sekundarschulen (mit
Ausnahme der Sekundarschulen Barleben* und Sülzetal*), der Gymnasien und
Förderschulen. *Zur Orientierung sind in der Satzung auch die Schulbezirke
der Sekundarschulen Barleben und Sülzetal in Trägerschaft der jeweiligen
Gemeinde enthalten. Die Satzung enthält gegenüber der Darstellung in der o. g.
Schulentwicklungsplanung Veränderungen bei den Schuleinzugsbereichen der
Förderschulen für Geistigbehinderte, die im Folgenden aufgeführt sind. Zum weiteren Fortbestand benötigt eine Förderschule für
Geistigbehinderte laut Verordnung zur Schulentwicklungsplanung (SEPl-VO)
vom 22.09.2008 mindestens 28 Schüler. Im Sinne einer relativ gleichmäßigen
Auslastung aller vier Förderschulen im Landkreis werden Veränderungen in den
Schuleinzugsbereichen der · Förderschule „Johanne
Nathusius“ Haldensleben, · Förderschule
„Miteinander“ Wefensleben und · Förderschule „Schule am
Mühlenberg“ Hamersleben vorgeschlagen. Förderschule „Johanne Nathusius“ Haldensleben: Verkleinerung des Schuleinzugsbereiches um die Gemeinde
Beendorf, um die Gemeinde Erxleben mit den Ortsteilen Klein Bartensleben, Groß
Bartensleben, Uhrsleben, Hakenstedt und Groppendorf und um die Gemeinde
Ingersleben mit allen Ortsteilen; Förderschule „Miteinander“ Wefensleben: Erweiterung des Schuleinzugsbereiches um die Gemeinde Beendorf, um die Gemeinde Erxleben mit den Ortsteilen Klein Bartensleben, Groß Bartensleben, Uhrsleben, Hakenstedt und Groppendorf und um die Gemeinde Ingersleben mit allen Ortsteilen; Erweiterung des Schuleinzugsbereiches um die Gemeinde Harbke mit Ortsteil Autobahn und um den Ortsteil Marienborn der Gemeinde Sommersdorf; Verkleinerung des Schuleinzugsbereiches um die Ortsteile
Bottmersdorf, Klein Germersleben, Stadt Frankfurt der Stadt Wanzleben - Börde,
um die Ortsteile Altenweddingen, Bahrendorf, Schwaneberg und Stemmern der
Gemeinde Sülzetal und um die Ortsteile Ampfurth, Schermcke, Peseckendorf,
Peseckendorf-Neubau, Klein Oschersleben, Groß Germersleben und Hadmersleben der
Stadt Oschersleben (Bode); Förderschule „Schule am Mühlenberg“ Hamersleben: Verkleinerung des Schuleinzugsbereiches um die Gemeinde
Harbke mit Ortsteil Autobahn und um den Ortsteil Marienborn der Gemeinde
Sommersdorf; Erweiterung des Schuleinzugsbereiches um die Ortsteile
Bottmersdorf, Klein Germersleben, Stadt Frankfurt der Stadt Wanzleben -Börde,
um die Ortsteile Altenweddingen, Bahrendorf, Schwaneberg und Stemmern der
Gemeinde Sülzetal und um die Ortsteile Ampfurth, Schermcke, Peseckendorf,
Peseckendorf-Neubau, Klein Oschersleben, Groß Germersleben und Hadmersleben der
Stadt Oschersleben (Bode); Die veränderten Schuleinzugsbereiche gelten nur für
Neueinschulungen. Schülerinnen und Schüler, die bereits an der Einrichtung
lernen, werden nicht umgesetzt. Der Schuleinzugsbereich der Gerhard-Schöne-Schule
Wolmirstedt bleibt unverändert bestehen. In der Satzung werden aus Gründen der Übersichtlichkeit
Ortsteile nur dann aufgeführt, wenn es sachlich erforderlich ist, z. B., wenn
Ortsteile einer Gemeinde verschiedenen Schulen angehören oder wenn zu
einem Ortsteil bestimmte Hinweise erforderlich sind. Anlagen: 1.
Satzung
über Schulbezirke und Schuleinzugsbereiche für allgemeinbildende Schulen in
Trägerschaft des Landkreises Börde 2.
Übersicht
über die Verwaltungsstruktur im Landkreis Börde nach erfolgter
Gemeindegebietsreform 3.
Grafische
Darstellung der neuen Einzugsbereiche der Förderschulen für Geistigbehinderte
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||