Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 461/III/2010  

 
 
Betreff: Satzung über Schulbezirke und Schuleinzugsbereiche für allgemeinbildende Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat III Bearbeiter/-in: Hoeft, Joachim
Beratungsfolge:
5. WP Kultur- und Sozialausschuss LK Börde Vorberatung
31.03.2010 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses    
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
07.04.2010 
31. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (461/III/2010)
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
14.04.2010 
15. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (461/III/2010)
Anlagen:
Satzung über SB und SE
Übersicht über die Verwaltungsstruktur im Landkreis Börde

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Satzung über Schulbezirke und Schuleinzugsbereiche für allgemeinbildende Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde.

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

Gemäß § 41 Abs. 1 und 2 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) legt der Landkreis Börde als Schulträger für seine Schulen mit Zustimmung der Schulbehörde Schulbezirke und Schuleinzugsbereiche fest.

Nachdem die Mittelfristige Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2009/10 bis 2013/14 mit Prognose für die Schuljahre 2014/15 bis 2018/19 von der Schulbehörde genehmigt ist, macht sich die Erstellung einer Satzung über Schulbezirke und Schuleinzugsbereiche für den Landkreis Börde erforderlich.

Der Landkreis Börde ist Schulträger der Sekundarschulen (mit Ausnahme der Sekundarschulen Barleben* und Sülzetal*), der Gymnasien und Förderschulen.

*Zur Orientierung sind in der Satzung auch die Schulbezirke der Sekundarschulen Barleben und Sülzetal in Trägerschaft der jeweiligen Gemeinde enthalten.

Die Satzung enthält gegenüber der Darstellung in der o. g. Schulentwicklungsplanung Veränderungen bei den Schuleinzugsbereichen der Förderschulen für Geistigbehinderte, die im Folgenden aufgeführt sind.

Zum weiteren Fortbestand benötigt eine Förderschule für Geistigbehinderte laut Verordnung zur Schulentwicklungsplanung (SEPl-VO) vom 22.09.2008 mindestens 28 Schüler. Im Sinne einer relativ gleichmäßigen Auslastung aller vier Förderschulen im Landkreis werden Veränderungen in den Schuleinzugsbereichen der

·       Förderschule „Johanne Nathusius“ Haldensleben,

·       Förderschule „Miteinander“ Wefensleben und

·       Förderschule „Schule am Mühlenberg“ Hamersleben

vorgeschlagen.

 

Förderschule „Johanne Nathusius“ Haldensleben:

Verkleinerung des Schuleinzugsbereiches um die Gemeinde Beendorf, um die Gemeinde Erxleben mit den Ortsteilen Klein Bartensleben, Groß Bartensleben, Uhrsleben, Hakenstedt und Groppendorf und um die Gemeinde Ingersleben mit allen Ortsteilen;

 

Förderschule „Miteinander“ Wefensleben:

Erweiterung des Schuleinzugsbereiches um die Gemeinde Beendorf, um die Gemeinde Erxleben mit den Ortsteilen Klein Bartensleben, Groß Bartensleben, Uhrsleben, Hakenstedt und Groppendorf und um die Gemeinde Ingersleben mit allen Ortsteilen;

Erweiterung des Schuleinzugsbereiches um die Gemeinde Harbke mit Ortsteil Autobahn und um den Ortsteil Marienborn der Gemeinde Sommersdorf;

Verkleinerung des Schuleinzugsbereiches um die Ortsteile Bottmersdorf, Klein Germersleben, Stadt Frankfurt der Stadt Wanzleben - Börde, um die Ortsteile Altenweddingen, Bahrendorf, Schwaneberg und Stemmern der Gemeinde Sülzetal und um die Ortsteile Ampfurth, Schermcke, Peseckendorf, Peseckendorf-Neubau, Klein Oschersleben, Groß Germersleben und Hadmersleben der Stadt Oschersleben (Bode);

 

 

Förderschule „Schule am Mühlenberg“ Hamersleben:

Verkleinerung des Schuleinzugsbereiches um die Gemeinde Harbke mit Ortsteil Autobahn und um den Ortsteil Marienborn der Gemeinde Sommersdorf;

Erweiterung des Schuleinzugsbereiches um die Ortsteile Bottmersdorf, Klein Germersleben, Stadt Frankfurt der Stadt Wanzleben -Börde, um die Ortsteile Altenweddingen, Bahrendorf, Schwaneberg und Stemmern der Gemeinde Sülzetal und um die Ortsteile Ampfurth, Schermcke, Peseckendorf, Peseckendorf-Neubau, Klein Oschersleben, Groß Germersleben und Hadmersleben der Stadt Oschersleben (Bode);

 

Die veränderten Schuleinzugsbereiche gelten nur für Neueinschulungen. Schülerinnen und Schüler, die bereits an der Einrichtung lernen, werden nicht umgesetzt.

 

Der Schuleinzugsbereich der Gerhard-Schöne-Schule Wolmirstedt bleibt unverändert bestehen.

 

In der Satzung werden aus Gründen der Übersichtlichkeit Ortsteile nur dann aufgeführt, wenn es sachlich erforderlich ist, z. B., wenn Ortsteile einer Gemeinde verschiedenen Schulen angehören oder wenn zu einem Ortsteil bestimmte Hinweise erforderlich sind.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

1.    Satzung über Schulbezirke und Schuleinzugsbereiche für allgemeinbildende Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde

2.    Übersicht über die Verwaltungsstruktur im Landkreis Börde nach erfolgter Gemeindegebietsreform

3.    Grafische Darstellung der neuen Einzugsbereiche der Förderschulen für Geistigbehinderte

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung über SB und SE (34 KB)    
Anlage 2 2 Übersicht über die Verwaltungsstruktur im Landkreis Börde (11 KB)