Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der
Kreistag beschließt die Schließung der Sekundarschule „Waldring“
Haldensleben mit Wirkung vom 1. August 2010. Sachdarstellung,
Begründung: 1.
Der Landkreis
als Schulträger hat die nach § 64 Abs. 1 Satz 1 des Schulgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt unter Berücksichtigung der Ziele der „Mittelfristigen
Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2009/10 bis 2013/14 mit Prognose
für die Schuljahre 2014/15 bis 2018/19 für den Landkreis Börde“
erforderlichen Entscheidungen zur Aufhebung von Schulstandorten zu treffen. 2.
Die vorliegende
Beschlussvorlage betrifft die Schließung der Sekundarschule „Waldring“
Haldensleben. 3.
Es ist
beabsichtigt, den als Anlage 1 beigefügten verfügenden Teil der Allgemeinverfügung
mit dem Hinweis auf die öffentliche Auslegung der vollständigen Unterlagen zu
veröffentlichen. Die als
Anlage 2 beigefügte vollständige Allgemeinverfügung ist für die öffentliche
Auslegung und Einsichtnahme durch jedermann vorgesehen. Anlagen:
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