Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Landkreis Börde gewährt
der Gemeinde Hohe Börde gemäß der Richtlinie
„Leaderprojektförderung“ für das Vorhaben „Sanierung der
Bismarckwarte in der Gemarkung Niederndodeleben“ Mittel in Höhe von
31.000,- EUR. Sachdarstellung,
Begründung: Sachdarstellung und Begründung
Im Vermögenshaushalt des
Landkreises Börde stehen Mittel für die Förderung von Vorhaben der Lokalen
Aktionsgruppen Leader bereit. Die Vergabe erfolgt gemäß der Richtlinie des
Landkreises Börde zur Förderung von Projekten, die der Verwirkli-chung von
Leader-Konzepten dienen (Leaderprojektförderung) vom 30.06.2009. Der Antrag bezieht sich auf
ein Leaderprojekt im Gebiet der Lokalen Aktionsgruppe Flechtinger Höhenzug. Die
Zuwendungsvoraussetzungen gemäß dieser Richtlinie sind für den vorliegenden
Antrag bei Einhaltung der Maßgaben gegeben. Maßgaben: 1. Die übrige Finanzierung
gemäß Punkt 6.1. der Förderrichtlinie ist nachzuweisen. 2. Die bisher in den
ergänzenden Unterlagen verbal angedeuteten sanierungsbeglei- tenden Aktivitäten sind in den Maßnahmeplan
konkret einzubeziehen. Dazu sollte der Hinweis im Schreiben des
Landkreises Börde vom 07.12.2009 an die Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde
beachtet werden. Das kreisliche Interesse und der Vernetzungsansatz des
Leaderkonzeptes sind mit dem Ziel zusätzlicher regionaler
Wertschöpfung zur Geltung zu bringen. Empfohlen wird die fachliche Abstimmung mit
dem Regionalmanagement und dem Amt für Wirtschaftsförderung (bezüglich
Tourismus) des Landkreises Börde. Anlage
Antrag „Sanierung der
Bismarckwarte in der Gemarkung Niederndodeleben“ mit Projektbeschreibung
und ergänzenden Unterlagen Anlagen:
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