Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der
Betriebsausschuss stellt die durch die WIBERA geprüfte Eröffnungsbilanz zum 1.
Juni 2005 sowie den Abschluss für das Rumpfwirtschaftsjahr vom 1. Juni bis 31.
Dezember 2005 fest und beschließt
Sachdarstellung,
Begründung: Auf Grund
des Beschlusses des Betriebsausschusses und der Bestätigung des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Börde vom 26. März 2009 erteilte die
Betriebsleitung der WIBERA Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Magdeburg, Hegelstraße 4, den Auftrag, die
Eröffnungsbilanz zum 1. Juni 2005 sowie den Jahresabschluss des Eigenbetriebes
für das Rumpfwirtschaftsjahr vom 1. Juni bis 31. Dezember 2005 unter
Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für dieses Rumpfwirtschaftsjahr
gemäß § 131 Abs. 1 GO LSA, § 14 Abs. 1 EigVO und §§ 316 ff HGB zu prüfen. Der EB
SBU ist gemäß § 18 EigBG LSA a. F. verpflichtet, einen Jahresabschluss sowie
einen Lagebericht aufzustellen und gemäß § 14 Abs. 1 EigVO LSA nach den §§ 316
ff HGB prüfen zu lassen. Der Jahresabschluss ist gemäß § 6 ff EigVO LSA in
sinngemäßer Anwendung der handelsrechtlichen Vorschriften für große
Kapitalgesellschaften aufzustellen. Jahresabschluss und Lagebericht sind nach
ihrer Feststellung gemäß § 18 Abs. 5 EigBG LSA a. F. öffentlich aufzulegen. Die
Prüfungshandlungen fanden vom 19. Oktober bis 30. Oktober 2009 in den
Geschäftsräumen des Eigenbetriebes statt und die Berichterstellung erfolgte in
den Geschäftsräumen der WIBERA. Gegenstand
der Prüfung waren die Buchführung, die aufgestellte Eröffnungsbilanz, der
Jahresabschluss und der Lagebericht 2005. Die
Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs-
und Gliederungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der
Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses
und des Lageberichtes. Der Lagebericht wurde zusätzlich daraufhin geprüft, ob
er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und insgesamt eine zutreffende
Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt. Dabei wurde auch
geprüft, ob die Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt
sind. Im Rahmen
der Wirtschaftsprüfung wurde insbesondere die Angemessenheit der
rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsysteme des Eigenbetriebes geprüft. Schwerpunktmäßig
wurden die Sachanlagen, Forderungen, Rückstellungen und Umsatzerlöse einer
Prüfung unterzogen. Die
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung erfolgte unter
Zugrundelegung des Fragenkatalogs zur Prüfung nach § 53 HGrG. Der
Eigenbetrieb schließt das Wirtschaftsjahr 2005 mit einem Jahresgewinn in Höhe
von 169.457,46 € ab. Der Jahresgewinn ist auf neue Rechnung vorzutragen. Die
Prüfungen der WIBERA haben zu keinen Einwendungen geführt. Der vorliegende
Bericht enthält einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und vermittelt nach
der Überzeugung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes.
Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Abschluss und vermittelt ebenfalls
ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen
und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Laut Feststellungen
der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft haben sich keine Besonderheiten ergeben,
die für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung von Bedeutung
sind. Anlagen:
(nur in Papierform) Bericht
über die Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 1. Juni 2005 sowie des
Abschlusses für das Rumpfwirtschaftsjahr vom 1. Juni bis 31. Dezember 2005 und des
Lageberichtes für das Rumpfwirtschaftsjahr 2005 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||