Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der
Jugendhilfeausschuss beschließt die Vorlage der Verwaltung über die Vergabe von
8.800,00 EUR aus der Jugendpauschale 2010 für die Durchführung von Maßnahmen
der Kinder- und Jugenderholung /-freizeit und des erzieherischen Kinder- und
Jugendschutzes im Rahmen des VII. Freizeit- und Erholungslagers der
Jugendfeuerwehren des Landkreises Börde vom 28.07. bis 01.08.2010 in
Güntersberge (Harz). Eine
weitere Bezuschussung einzelner Jugendwehren des Landkreises Börde aus der
Jugendpauschale 2010 und 2011 wird ausgeschlossen. Sachdarstellung,
Begründung: Mit
Eingangsdatum 24. November 2009 beantragte der Kreisfeuerwehrverband
„Ohrekreis“ e. V. und der Feuerwehrverband Börde e. V. die
Bezuschussung einer Maßnahme der Kinder- und Jugenderholung/ -freizeit und des
erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Rahmen des VII. Freizeit- und
Erholungslagers der Jugendfeuerwehren des gesamten Landkreises Börde vom 28.07.
bis 01.08.2010 in Güntersberge (Harz). Ziel der offenen Kinder- und Jugendarbeit ist es hierbei, den Kindern und Jugendlichen der Feuerwehren, aber auch anderen Interessenten an drei Tagen Erholungs- und Freizeitmaßnahmen sowie an einem Tag Maßnahmen des Kinder- und Jugendschutzes anzubieten. Diese
Maßnahme wird im Abstand von zwei Jahren durchgeführt, zuletzt im Jahr 2008. Im
Jahr 2010 wird es das erste gemeinsame Freizeit- und Erholungslager der
Jugendfeuerwehren im Landkreis Börde. Die
geplanten Teilnehmerzahlen liegen im Jahr 2010 bei 800 Teilnehmern, da die
Feuerwehrverbände aus dem ehemaligen Landkreis Bördekreis und aus dem
ehemaligen Landkreis Ohrekreis dieses Lager erstmals zusammen durchführen
wollen. Die Gesamtkosten belaufen sich gemäß des eingereichten Kostenplanes auf 68.800,00 EUR. Die
Finanzierung setzt sich aus Eigenmitteln in Höhe von 47.000,00 EUR, der
beantragten Bezuschussung durch den Landkreis Börde in öhe von 8.800,00 EUR aus
der Jugendpauschale und 5.000,00 EUR aus den Mitteln des Amtes für Brand-,
Katastrophenschutzes und Rettungswesens sowie einer Bezuschussung durch das
Innenministerium Land Sachsen-Anhalt. Bei einem
Fördervolumen von über 2.500,00 EUR ist gemäß Ziffer 7.2 Satz 2 der
Förderrichtlinie Kinder- und Jugendarbeit vom 17.12.2007 der
Jugendhilfeausschuss zuständig. Die
Bezuschussung errechnet sich wie folgt: gemäß
6.5. Kinder- und
Jugenderholung/-freizeit gemäß
6.5.3. Förderhöhe bis zu 2,00 EUR je Tag
und Teilnehmer 2,00 EUR
x 3 Tage x 800 Teilnehmer = 4.800,00 EUR gemäß
6.2. erzieherischer Kinder- und
Jugendschutz gemäß
6.2.3. Förderhöhe bis zu 10,00 EUR je Tag und Teilnehmer 10,00 EUR
x 1 Tag x 800 Teilnehmer = 8.000,00 EUR mögliche
Bezuschussung gesamt = 12.800,00 EUR Die
seitens der Verwaltung errechnete mögliche Förderhöhe beträgt 12.800,00 EUR, da
die Feuerwehrverbände nur 8.800,00 EUR
beantragt haben, beläuft sich die Bezuschussung auf 8.800,00 EUR. Über die
Förderung ist somit gemäß Ziffer 7.2. Satz 2 o. g. Förderrichtlinie durch den
Jugendhilfeausschuss zu entscheiden. |
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