Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 411/38/2009  

 
 
Betreff: Erste Änderung der Satzung über die Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst im Landkreis Börde (Rettungsdienstentgeltsatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schulze
Reulecke
Herzig
Federführend:Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen Bearbeiter/-in: Dalügge, Helga
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Anhörung
18.11.2009 
26. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (411/38/2009)
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
25.11.2009 
13. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (411/38/2009)
Anlagen:
Anlage 1 Erste Änderung RD-Satzung
Anlage 2 Lesefassung RD-Satzung
Anlage 3 Entgeltsatzung RettD 01[1].04.2009
Anlage 4 Planung 2010 KLN

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst im Landkreis Börde.

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

 

§ 12 des Rettungsdienstgesetzes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) vom 21.März 2006 i. V. m. der Verordnung zur Regelung der Mindestanforderungen an die personellen und sächlichen Ausstattungen und der Grundsätze der einheitlichen Kostenermittlung im Rettungsdienst (RettDVO LSA) vom 15. November 1994 regelt die Erhebung von Benutzungsentgelten für rettungsdienstliche Leistungen.

 

Die Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes (Landkreis) und die Leistungserbringer haben für ihren jeweiligen Bereich unter Berücksichtigung der entstandenen und voraussehbaren Aufwendungen ihre betriebswirtschaftlichen Kosten des Rettungsdienstes zu ermitteln.

Auf der Grundlage dieser Kostenermittlung vereinbaren der Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes und die Leistungserbringer gemeinsam mit der Gesamtheit der zuständigen Träger der Sozialversicherung (Kostenträger) Benutzungsentgelte.

Der Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes bestimmt dann Benutzungsentgelte in der zwischen den Verfahrensbeteiligten vereinbarten Höhe oder durch eine Schiedsstelle festgesetzte Höhe durch Satzung gegenüber allen Nutzern des Rettungsdienstes.

 

Am 22.10.2009 fand die Verhandlung zur Vereinbarung von Benutzungsentgelten für Leistungen des Rettungsdienstes des Jahres 2010 im Landkreis Börde statt.

Auf der Tagesordnung standen ausführliche Analysen zur gesetzeskonformen rettungsdienstlichen Versorgung der Bevölkerung im Landkreis und einer damit einhergehenden Vorhaltungserweiterung im Sinne des erstellten Gutachtens zur Sicherstellung der rettungsdienstlichen Leistungen.

 

Die Erhöhung der Rettungsmittelvorhaltung ist seit dem 01.08.2009 wirksam geworden. Dazu war es erforderlich, dass zusätzliches Personal eingestellt und teilweise materiell technische Ausstattung neu beschafft wurde. Die Vorhaltungsänderung konnte zu dem Zeitpunkt der Kostenplanung für das Jahr 2009 noch nicht vorprognostiziert werden und somit bei der Planung Berücksichtigung finden. Daraus resultiert eine Kostenunterdeckung in dem Jahr 2009. Planüber- bzw. Planunterdeckung sind im nachfolgenden Kalkulationsraum auszugleichen, so dass bei der Kalkulation der Entgelte für das Jahr 2010 die entstandene Unterdeckung des Jahres 2009 mit berücksichtigt werden musste, wodurch die Erhöhung der Entgelte bedingt ist.

 

Hinsichtlich der Kosten für die Notarztgestellung konnte eine Einigung zwischen den Kostenträger und dem Leistungserbringer Kassenärztliche Vereinigung (KV) LSA zu den Forderungen für das Jahr 2010 nicht erreicht werden. Die Kostenträger stimmten für diesen Zeitraum einer Budgeterhöhung in Höhe der Grundlohnsummensteigerung von 1,54 % zu. Nach Auffassung der KV LSA genügt diese Erhöhung nicht, um die erwarteten Kosten für die Notarztgestellung zu decken. Deshalb soll die Höhe der Entgelte in einem Schiedsstellenverfahren festgesetzt werden. Die dort festgesetzten Entgelte für das Jahr 2010 können demnach erst im Jahre 2011 gegenüber den Nutzern geltend gemacht werden. Es soll an dieser Stelle auf eine spürbare Erhöhung der Notarztpauschale für das Jahr 2011 verwiesen werden.

 

Mit Bestätigung - des Festlegungsprotokolls vom 22.10.2009 - am 28.10.2009 erkannten die Krankenkassen die Plankosten für das Jahr 2010 und somit die errechneten Entgelte an.

Gegenwärtig läuft das Unterschriftsverfahren zwischen den Vertragsparteien zur Inkraftsetzung einer vorläufigen Vereinbarung gemäß § 12 Abs. 2 RettDG LSA.

 

 

Da die Erhebung der Benutzungsentgelte gegenüber allen Nutzern des Rettungsdienstes auf der Grundlage einer Satzung erforderlich ist, hat der Kreistag die Höhe der Benutzungsentgelte gemäß der in der Anlage befindlichen Satzung zu bestimmen.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1   Erste Änderung der Satzung

Anlage 2   Lesefassung der Ersten Änderung

Anlage 3   Satzung über die Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst im LK Börde

                 vom 04.03.2009  (Rettungsdienstentgeltsatzung)

Anlage 4   Planung 2010 - KLN

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Erste Änderung RD-Satzung (6 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Lesefassung RD-Satzung (12 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 Entgeltsatzung RettD 01[1].04.2009 (12 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 Planung 2010 KLN (135 KB)