Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 410/20/2009  

 
 
Betreff: Information über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen des Landkreises Börde im 1. Halbjahr 2009 sowie im III. Quartal 2009
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Finanzverwaltungsamt Bearbeiter/-in: Gorski, Ines
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Informationspflicht
18.11.2009 
26. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (410/20/2009)
Anlagen:
Niederschl.1. Halbjahr 1
Niederschl.3. Quartal 1

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

entfällt

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Kreistag hat mit Beschluss - Nr. 176/20/2008 vom 02.07.2008 die Zuständigkeiten für die Stundung, Niederschlagung und den Erlass von Ansprüchen des Landkreises Börde geregelt.

 

Über Entscheidungen des Landrates wird der Kreisausschuss quartalsweise informiert.

 

Im Zeitraum vom 01.01.200930.06.2009 wurden 591 Vorgänge durch die befristete bzw. unbefristete Niederschlagung von Ansprüchen des Landkreises, mit einem Betrag von 29.391,52 €, in Abgang gebracht (siehe Anlage 1).

 

Im Zeitraum vom 01.07.200930.09.2009 wurden 462 Vorgänge durch die befristete bzw. unbefristete Niederschlagung von Ansprüchen des Landkreises, mit einem Betrag von 171.658,24 €, in Abgang gebracht (siehe Anlage 2).

 

Bei unbefristeten Niederschlagungen ist eine Beitreibung der Forderung dauernd ohne Erfolg, da hier z.B. Gesamtvollstreckungsverfahren mangels Masse abgelehnt wurden, die Schuldner verstorben sind, eine Ermittlung der Anschrift auch mit Unterstützung des Einwohnermeldeamtes nicht möglich war, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners unterhalb der Pfändungsgrenze liegen oder die Verjährung nach dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vorliegt, so dass eine Vollstreckung nicht in Betracht kommen kann.

 

Bei befristet niedergeschlagenen Ansprüchen wurden durch die Vollstreckung Pfändungsversuche unternommen, die auf Grund der z.Zt. vorliegenden wirtschaftlichen Verhältnisse ohne Erfolg waren. Teilweise haben die Schuldner eidesstattliche Versicherungen geleistet, die nach einem gewissen Zeitraum wieder überprüft werden.

 

Im 1. Halbjahr wurden 51 Anträge auf Stundung von Forderungen in Höhe von 127.244,38 € gestellt (Anlage 1), im III. Quartal waren es 4 Anträge in Höhe von 55.619,97 € (Anlage 2), die auf Grund der z.Zt. vorliegenden wirtschaftlichen Verhältnisse vereinbart wurden.

 

Bei Bedarf liegen die Anträge im Einzelnen zur Einsichtnahme in der Vollstreckung vor.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Niederschl.1. Halbjahr 1 (5 KB)    
Anlage 2 2 Niederschl.3. Quartal 1 (5 KB)