Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 409/38/2009  

 
 
Betreff: Beschaffung von Fahrzeugen und Ausrüstungsgegenständen für den ergänzenden Katastrophenschutz aus Mitteln des Konjunkturpaketes II (KP II)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Specht
Reulecke
Herzig
Federführend:Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen Bearbeiter/-in: Dalügge, Helga
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Entscheidung
18.11.2009 
26. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen  (409/38/2009)
Anlagen:
Anlage 1 Vergabevorprüfung HLF

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss stimmt der Antragsvergabe für die Beschaffung von Fahrzeugen für den ergänzenden Katastrophenschutz zu.

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Mit Beschluss der Landesregierung wurde das Landesverwaltungsamt beauftragt, Mittel aus dem Konjunkturpaket II für den ergänzenden Katastrophenschutz auszureichen. Im Rahmen der Umsetzung der von Bund und Ländern getragenen „Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland“ sollen Mittel aus dem Konjunkturpaket II auch zur nachhaltigen Stabilisierung des Sicherheitsniveaus im ergänzenden Katastrophenschutz verwendet werden und somit bestehende Defizite beseitigt werden.

 

Deshalb beabsichtigt das Land die Beschaffung von Fahrzeugen und Ausstattungsgegenständen für den ergänzenden Katastrophenschutz zu fördern. Der Fördersatz beträgt 87,5%. Je Landkreis besteht die Möglichkeit Fördermittel für ein HLF 20/16 nach DIN 14530-11 und ein Wechselladerfahrzeug nach DIN 14505 mit Abrollbehälter BHP 50 (Behandlungsplatz für 50 Personen) zu beantragen. Der Förderhöchstbetrag für das HLF 20/16 liegt bei 253.750,- EUR (290.000,- EUR) und für das Wechselladerfahrzeug mit Abrollbehälter BHP 50 bei 262.500,- EUR (300.000,- EUR).

 

Diese Fahrzeuge ergänzen das im Landkreis Börde vorhandene Potential des Katastrophenschutzes und erhöhen die Einsatzbereitschaft sowie die Verfügbarkeit der Kräfte.

 

Das HLF 20/16 ergänzt die Feuerwehrbereitschaft hinsichtlich der Aufgabe „Brandschutz und technische Hilfeleistung“.

 

Bei der Stationierung des Fahrzeuges ist nach Auswertung der Gefährdungsanalyse auch darauf zu achten, dass das Fahrzeug einer ständig einsatzbereiten Feuerwehr, die bereits im kreislichen Katastrophenschutz mitwirkt oder dazu bereit ist übergeben wird. Weiterhin ist das Fahrzeug sicher unterzubringen und der gemeindliche Brandschutz ist neben dieser zusätzlichen Aufgabe weiterhin zu gewährleisten.

 

Unter Wertung dieser Voraussetzungen wurden verschiedene Stationierungsmöglichkeiten betrachtet. Eine Stationierung des HLF 20/16 in der Feuerwehr Ebendorf erscheint zum gegenwärtigen Zeitpunkt am zweckmäßigsten. Der Standort ist verkehrsgünstig im Landkreis gelegen. Durch die unmittelbare Nähe zu den Autobahnen 2 und 14 sowie zu den Bundesstraßen 71 und 189 ist ein schneller, auch überörtlicher Einsatz möglich. Die Feuerwehr Ebendorf ist bereit das Fahrzeug unter Wahrung des gemeindlichen Brandschutzes zu besetzen, in der Feuerwehrbereitschaft mitzuwirken und das Fahrzeug in geeigneter Weise unterzubringen. Das Fahrzeug wäre dann dem 1. Zug „Brandschutz und technische Hilfeleistung“ der Feuerwehrbereitschaft zuzuordnen.

 

Mit der Indienststellung des Wechselladerfahrzeuges mit Abrollbehälter BHP 50 wird sich die Einsatzbereitschaft und Verfügbarkeit der Sondereinsatzgruppe MANV wesentlich verbessern. Zurzeit müssen die Mitglieder der Schnelleinsatzgruppen (SEG) nach erfolgter Alarmierung die benötigten Materialien und Ausrüstungsgegenstände auf Fahrzeuge verlasten die neben der SEG auch für andere Zwecke genutzt werden. Weiterhin sieht das Konzept vor, dass die Mitglieder der SEG am Einsatzort dann den Behandlungsplatz aufbauen. Dadurch geht wertvolle Zeit verloren. Es wird medizinisches Personal dafür gebunden.

In dem Abrollbehälter können die Materialien und Ausrüstungsgegenstände verlastet werden und unverzüglich zum Einsatzort gebracht werden.

 


Bei der Auswahl eines geeigneten Standortes und einer Organisation für dieses Fahrzeug sind die gleichen Überlegungen anzustellen wie bei dem HLF 20/16. In diesem Zusammenhang ist grundsätzlich über die Aufgaben der SEG nachzudenken. Die Aufgabe Transport und Aufbau eines Behandlungsplatzes kann nicht zu Lasten der zu versorgenden Personen erfolgen. Die SEG ist daher von dieser Aufgabe zu entbinden und eine andere Organisation mit dem Aufbau zu beauftragen. Somit können die qualifizierte Versorgung der geschädigten Personen und der Aufbau des Behandlungsplatzes ohne Zeitverzögerung parallel nebeneinander laufen. Unter Beachtung aller Überlegungen ist die Stationierung des Fahrzeuges bei der Feuerwehr Meitzendorf geeignet. Die territorialen Voraussetzungen am Standort sind die gleichen wie in Ebendorf. Darüber hinaus arbeitet die Feuerwehr Meitzendorf im Bereich Logistik der Feuerwehrbereitschaft mit und ist bereit diese zusätzliche Aufgabe zu übernehmen. Da eine Unterstützung beim Aufbau und Betreiben des Behandlungsplatzes durch die Besatzung und die vorhandenen Ausrüstung des HLF 20/16 unter Umständen notwendig ist, ist die Stationierung beider Fahrzeuge in unmittelbarer Nachbarschaft sinnvoll.

 

Die Fahrzeuge bleiben in Besitz des Landkreises und werden den Feuerwehren zur Nutzung im Rahmen des kreislichen und gemeindlichen Brand- und Katastrophenschutzes übergeben. Alle mit dem Betrieb der Fahrzeuge in Zusammenhang stehenden Kosten im Rahmen des kreislichen Brand- und Katastrophenschutzes sind durch den Landkreis zu tragen.

 

 

Zeitlicher Ablauf

 

Maßnahme

Termin

Beantragung Fördermittel

30.04.2009

Erhalt der Fördermittelbescheide

Bewilligungszeitraum endet am 30.06.2010

31.07.2009

Erstellung Leistungsbeschreibung

21.08.2009

Prüfantrag erstellen

24.08.2009

Erarbeitung Veröffentlichungstext

24.08.2009

Veröffentlichung erscheint am

04.09.2009

Zusammenstellung Bieterunterlagen

14.09.2009

Antragsfrist endet

16.09.2009

Versand der Bieterunterlagen

17.09.2009

Angebotsfrist endet

07.10.2009

Eröffnung der Angebote

08.10.2009

Wertung der Angebote

16.10.2009

Erarbeitung Vergabevorschlag

23.10.2009

Vorliegen Ausschreibungskontrolle

26.10.2009

Vorliegen Rechnungsprüfungsamt

28.10.2009

Unterlagen zum Büro des Kreistages

30.10.2009

Kreisausschuss

18.11.2009

Auftragserteilung

19.11.2009

Ausführungszeitraum

Möglichst bis 31.12.2010

 

 

Die Möglichkeit die Verlängerung des Bewilligungszeitraumes bis zum 31.10.2010 zu beantragen wurde seitens des Ministeriums des Innern eingeräumt und durch den Landkreis beantragt.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1 - Vergabevorprüfung + Vergabevermerk HLF

Anlage 2 - Vergabevorprüfung + Vergabevermerk WLF (liegt nur in Papierform vor)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Vergabevorprüfung HLF (6138 KB)