Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der
Kreisausschuss stimmt der Antragsvergabe für die Beschaffung von Fahrzeugen für
den ergänzenden Katastrophenschutz zu. Sachdarstellung,
Begründung: Mit Beschluss der Landesregierung wurde das
Landesverwaltungsamt beauftragt, Mittel aus dem Konjunkturpaket II für den
ergänzenden Katastrophenschutz auszureichen. Im Rahmen der Umsetzung der von
Bund und Ländern getragenen „Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung
in Deutschland“ sollen Mittel aus dem Konjunkturpaket II auch zur
nachhaltigen Stabilisierung des Sicherheitsniveaus im ergänzenden
Katastrophenschutz verwendet werden und somit bestehende Defizite beseitigt
werden. Deshalb beabsichtigt das Land die Beschaffung von Fahrzeugen
und Ausstattungsgegenständen für den ergänzenden Katastrophenschutz zu fördern.
Der Fördersatz beträgt 87,5%. Je Landkreis besteht die Möglichkeit Fördermittel
für ein HLF 20/16 nach DIN 14530-11 und ein Wechselladerfahrzeug nach DIN 14505
mit Abrollbehälter BHP 50 (Behandlungsplatz für 50 Personen) zu beantragen. Der
Förderhöchstbetrag für das HLF 20/16 liegt bei 253.750,- EUR (290.000,- EUR)
und für das Wechselladerfahrzeug mit Abrollbehälter BHP 50 bei 262.500,- EUR (300.000,-
EUR). Diese Fahrzeuge ergänzen das im Landkreis Börde vorhandene
Potential des Katastrophenschutzes und erhöhen die Einsatzbereitschaft sowie
die Verfügbarkeit der Kräfte. Das HLF 20/16 ergänzt die Feuerwehrbereitschaft hinsichtlich
der Aufgabe „Brandschutz und technische Hilfeleistung“. Bei der Stationierung des Fahrzeuges ist nach Auswertung der
Gefährdungsanalyse auch darauf zu achten, dass das Fahrzeug einer ständig
einsatzbereiten Feuerwehr, die bereits im kreislichen Katastrophenschutz mitwirkt
oder dazu bereit ist übergeben wird. Weiterhin ist das Fahrzeug sicher
unterzubringen und der gemeindliche Brandschutz ist neben dieser zusätzlichen
Aufgabe weiterhin zu gewährleisten. Unter Wertung dieser Voraussetzungen wurden verschiedene Stationierungsmöglichkeiten
betrachtet. Eine Stationierung des HLF 20/16 in der Feuerwehr Ebendorf
erscheint zum gegenwärtigen Zeitpunkt am zweckmäßigsten. Der Standort ist
verkehrsgünstig im Landkreis gelegen. Durch die unmittelbare Nähe zu den
Autobahnen 2 und 14 sowie zu den Bundesstraßen 71 und 189 ist ein schneller,
auch überörtlicher Einsatz möglich. Die Feuerwehr Ebendorf ist bereit das
Fahrzeug unter Wahrung des gemeindlichen Brandschutzes zu besetzen, in der
Feuerwehrbereitschaft mitzuwirken und das Fahrzeug in geeigneter Weise
unterzubringen. Das Fahrzeug wäre dann dem 1. Zug „Brandschutz und
technische Hilfeleistung“ der Feuerwehrbereitschaft zuzuordnen. Mit der Indienststellung des Wechselladerfahrzeuges mit
Abrollbehälter BHP 50 wird sich die Einsatzbereitschaft und Verfügbarkeit der
Sondereinsatzgruppe MANV wesentlich verbessern. Zurzeit müssen die Mitglieder
der Schnelleinsatzgruppen (SEG) nach erfolgter Alarmierung die benötigten
Materialien und Ausrüstungsgegenstände auf Fahrzeuge verlasten die neben der
SEG auch für andere Zwecke genutzt werden. Weiterhin sieht das Konzept vor,
dass die Mitglieder der SEG am Einsatzort dann den Behandlungsplatz aufbauen.
Dadurch geht wertvolle Zeit verloren. Es wird medizinisches Personal dafür
gebunden. In dem Abrollbehälter können die Materialien und
Ausrüstungsgegenstände verlastet werden und unverzüglich zum Einsatzort
gebracht werden. Bei der Auswahl eines geeigneten Standortes und einer
Organisation für dieses Fahrzeug sind die gleichen Überlegungen anzustellen wie
bei dem HLF 20/16. In diesem Zusammenhang ist grundsätzlich über die Aufgaben
der SEG nachzudenken. Die Aufgabe Transport und Aufbau eines Behandlungsplatzes
kann nicht zu Lasten der zu versorgenden Personen erfolgen. Die SEG ist daher
von dieser Aufgabe zu entbinden und eine andere Organisation mit dem Aufbau zu
beauftragen. Somit können die qualifizierte Versorgung der geschädigten
Personen und der Aufbau des Behandlungsplatzes ohne Zeitverzögerung parallel
nebeneinander laufen. Unter Beachtung aller Überlegungen ist die Stationierung
des Fahrzeuges bei der Feuerwehr Meitzendorf geeignet. Die territorialen
Voraussetzungen am Standort sind die gleichen wie in Ebendorf. Darüber hinaus
arbeitet die Feuerwehr Meitzendorf im Bereich Logistik der Feuerwehrbereitschaft
mit und ist bereit diese zusätzliche Aufgabe zu übernehmen. Da eine
Unterstützung beim Aufbau und Betreiben des Behandlungsplatzes durch die
Besatzung und die vorhandenen Ausrüstung des HLF 20/16 unter Umständen
notwendig ist, ist die Stationierung beider Fahrzeuge in unmittelbarer
Nachbarschaft sinnvoll. Die Fahrzeuge bleiben in Besitz des Landkreises und werden
den Feuerwehren zur Nutzung im Rahmen des kreislichen und gemeindlichen Brand-
und Katastrophenschutzes übergeben. Alle mit dem Betrieb der Fahrzeuge in
Zusammenhang stehenden Kosten im Rahmen des kreislichen Brand- und
Katastrophenschutzes sind durch den Landkreis zu tragen. Zeitlicher Ablauf
Die Möglichkeit die Verlängerung des Bewilligungszeitraumes
bis zum 31.10.2010 zu beantragen wurde seitens des Ministeriums des Innern
eingeräumt und durch den Landkreis beantragt. Anlagen: Anlage 1
- Vergabevorprüfung + Vergabevermerk HLF Anlage 2
- Vergabevorprüfung + Vergabevermerk WLF (liegt nur in Papierform vor)
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