Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 18, Abs. 3 i.V.m. § 9
Abs. 2. Nr. 5 des Gesetzes über kommunale Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt
beauftragt das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage des Vorschlages des
Betriebsausschusses einen Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferin oder
Wirtschaftsprüfungsanstalt mit der Prüfung des Jahresabschlusses.
Mit Schreiben vom 17.01.2005 bzw. 21.01.2005 wurden auf der Grundlage des § 3,
Nr. 4 VOL/A folgende Wirtschaftsprüfungsgesellschaften aufgefordert ein Angebot
zur Prüfung des Jahresabschlusses 2004 abzugeben:
- PwC Deutsche Revision AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Magdeburg
- GTG Germania Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft, Magdeburg
- WIBERA Wirtschaftsberatung AG
- Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte Barthel, Friedrich, Becker,
Haack
Bis zum 31.01.2005 gingen folgende Angebote ein:
- PwC Deutsche Revision AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Magdeburg
- WIBERA Wirtschaftsberatung AG
- Wirtschaftsprüfer Dr. H. Friedrich
Die Gesellschaft GTG existiert nicht mehr.
Die in die Auswertung einbezogenen Angebote umfassen jeweils:
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004
Prüfung Lageberichtes
Prüfung nach §53 Haushaltsgrundsätzegesetz
Vergabevorschlag: PwC Deutsche Revision AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Magdeburg
Begründung:
1. PwC war bereits mit den Prüfungen der Jahresabschlüsse 2001, 2002 und 2003
beauftragt. Die Prüfungen erfolgten auf der Basis konstruktiver Zusammenarbeit.
Durch den Einsatz fachlich kompetenter Prüfer waren die Prüfungen gut
organisiert und verliefen planmäßig.
2. Bei einer Wiederbeauftragung von PwC können an bisherige Erkenntnisse aus
den Prüfungen der Vorjahre angeknüpft und die in den Vorjahren
herausgearbeiteten Schwerpunkte weiter verfolgt werden.
3. PwC bot den Eigenbetrieb "Abfallentsorgung" in der Vergangenheit
über den Prüfungsauftrag und -zeitraum hinaus Betreuung durch
Informationsangebote (Publikationen, Seminare)
4. Der preisgünstigste Bieter (Preisunterschied zu PwC von 150,00 ?), der
Wirtschaftsprüfer Dr. H. Friedrich hat in der Referenzliste der Sozietät keine
dem Eigenbetrieb ähnliche Einrichtungen oder Unternehmen der
Abfallentsorgungsbranche genannt. Darüber hinaus wies er in seinem Angebot
ausdrücklich darauf hin, dass eine evtl. Beauftragung ausschließlich an ihn
persönlich und nicht an die Sozietät zu richten sei.