Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der
Kreistag bestätigt die Positionierung des Landkreises Börde bezüglich der
Novellierung des kommunalen Finanzausgleichgesetzes in Sachsen-Anhalt und
bittet die Fraktionen des Landtages um Beachtung im weiteren
Gesetzgebungsverfahren. Sachdarstellung,
Begründung: Die parlamentarischen
Beratungen zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein neues
Finanzausgleichsgesetz gehen momentan in
die entscheidende Phase. Auf der Grundlage des
beiliegenden Antrages der Regierungsfraktionen vom 16.09.2009 (Anlage 1) finden
derzeit konkrete Abstimmungsgespräche über einen möglichen Änderungsantrag zum
Gesetzentwurf der Landesregierung u. a. mit dem Ziel statt, -
eine bessere
finanzielle Ausstattung der Landkreise und kreisfreien Städte, -
eine stärkere
Aufgabenorientierung durch mehr besondere Ergänzungszuweisungen und -
eine vollständige
Berücksichtigung der gemeindlichen Steuerkraft innerhalb des Finanzausgleichs zu erreichen. In der
Diskussion ist auch eine Anhebung der Finanzausgleichsmasse um rd. 50 Mio.
Euro, um zumindest teilweise der Kostentransparenz bei der Bedarfsberechnung zu
entsprechen. Bestehende Bedenken gegen
die geplante Anpassung der Bemessungsgrundlagen für die allgemeinen Zuweisungen
an die kreisangehörigen Gemeinden von 80 % auf 100 % sollen mit der Beschlussvorlage
ausgeräumt werden. Die Verbreiterung der Umlagegrundlagen muss nicht und wird
im Landkreis Börde nicht zu einer erhöhten Kreisumlagezahlung führen, sondern
die Kreisumlage wird anhand des Finanzbedarfs des Landkreises für 2010 –
auch unter Berücksichtigung der Struktur des dann geltenden
Finanzausgleichsgesetzes – ganz neu festzusetzen sein. Die Hebesätze werden dem
Finanzbedarf des Landkreises angepasst. Anlagen:
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