Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 406/DI/2009  

 
 
Betreff: Positionierung des Kreistages bezüglich der Novellierung des kommunalen Finanzausgleichgesetzes in Sachsen-Anhalt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat I Bearbeiter/-in: Gorski, Ines
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
18.11.2009 
26. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (406/DI/2009)
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
25.11.2009 
13. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (406/20/2009)
Anlagen:
LR09-057A02[1]
LR09-057A01

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag bestätigt die Positionierung des Landkreises Börde bezüglich der Novellierung des kommunalen Finanzausgleichgesetzes in Sachsen-Anhalt und bittet die Fraktionen des Landtages um Beachtung im weiteren Gesetzgebungsverfahren.

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Die parlamentarischen Beratungen zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein neues Finanzausgleichsgesetz  gehen momentan in die entscheidende Phase.

 

Auf der Grundlage des beiliegenden Antrages der Regierungsfraktionen vom 16.09.2009 (Anlage 1) finden derzeit konkrete Abstimmungsgespräche über einen möglichen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung u. a. mit dem Ziel statt,

 

-         eine bessere finanzielle Ausstattung der Landkreise und kreisfreien Städte,

 

-         eine stärkere Aufgabenorientierung durch mehr besondere Ergänzungszuweisungen und

 

-         eine vollständige Berücksichtigung der gemeindlichen Steuerkraft innerhalb des Finanzausgleichs

 

zu erreichen. In der Diskussion ist auch eine Anhebung der Finanzausgleichsmasse um rd. 50 Mio. Euro, um zumindest teilweise der Kostentransparenz bei der Bedarfsberechnung zu entsprechen.

 

Bestehende Bedenken gegen die geplante Anpassung der Bemessungsgrundlagen für die allgemeinen Zuweisungen an die kreisangehörigen Gemeinden von 80 % auf 100 % sollen mit der Beschlussvorlage ausgeräumt werden. Die Verbreiterung der Umlagegrundlagen muss nicht und wird im Landkreis Börde nicht zu einer erhöhten Kreisumlagezahlung führen, sondern die Kreisumlage wird anhand des Finanzbedarfs des Landkreises für 2010 – auch unter Berücksichtigung der Struktur des dann geltenden Finanzausgleichsgesetzes – ganz neu festzusetzen sein.

Die Hebesätze werden dem Finanzbedarf des Landkreises angepasst.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 LR09-057A02[1] (7 KB)    
Anlage 2 2 LR09-057A01 (444 KB)